Ein 56-Jähriger Schramberger überweist Geld für eine angebliche Freundin im Ausland und landet wegen Geldwäsche vor Gericht. Doch vor Gericht kommen Fragen auf.
Was als vermeintliche Liebesgeschichte beginnt, endet für einen 56-jährigen Schramberger vor dem Amtsgericht Oberndorf. Am Ende bleibt die Frage: Ist er Täter – oder selbst Opfer eines sogenannten Lovescams geworden?
Der Mann muss sich wegen Geldwäsche in drei Fällen verantworten. Zwischen Januar und Februar vergangenen Jahres soll er insgesamt 4980 Euro von Dritten erhalten und an einen Kryptohändler weitergeleitet haben. Dort wird das Geld in Bitcoins umgewandelt und mutmaßlich ins Ausland transferiert, hätte die Bank das Geld zuvor nicht eingefroren. Doch der Reihe nach.
Geld für eine Frau im Ausland
Nach Angaben des Angeklagten ist das Geld für seine angeblich langjährige Freundin bestimmt gewesen: eine Frau namens M. Thompson, die in Nigeria leben soll. „Das Geld war als Unterstützung für Frau Thompson gedacht. Ich wollte ihr in ihrer Notlage helfen“, sagt der 56-Jährige vor Gericht.
Auf Nachfrage der Richterin, worin diese Notlage bestanden habe, antwortet er: „Ich bin katholischer Christ und wir haben eine Freundschaft wie Bruder und Schwester. Deswegen wollte ich ihr helfen.“
Ein Anwalt, den es wohl nicht gibt
Wie sich im Prozess zeigt, vertraut der Angeklagte dabei einer weiteren Person aus dem Ausland. Er beruft sich auf einen guten Freund namens N. Adams, einen angeblichen Anwalt aus Großbritannien, den er 2012 ebenfalls in den sozialen Netzwerken kennenlernte. Dieser habe ihm geraten, das Geld weiterzuleiten. Adams wiederum sei ein enger Vertrauter von Thompsons Vater gewesen und habe deshalb gewusst, dass Hilfe benötigt werde. Kennengelernt habe er Thompson bereits im Jahr 2008 über soziale Netzwerke, sagt der Angeklagte. Persönlich getroffen hätten sich die beiden jedoch nie.
Das Geld, das der Angeklagte weiterleiten sollte, stammt nach seinen Angaben von Freunden Adams. Laut Polizei gingen zwei Zahlungen aus dem Ausland auf seinem Konto ein: 170 Euro aus Lettland und 610 Euro aus Island. Eine dritte Zahlung in Höhe von 4200 Euro kam aus Nordrhein-Westfalen. Deren Kontoinhaber konnte von der Polizei ermittelt werden.
Auch dieser Mann glaubte nicht an einen Betrug. Er hatte das Geld an seine angebliche Freundin in den USA überwiesen – eine Frau namens C. Hutchinson. Dass er Opfer eines Lovescams geworden war, wollte er nicht akzeptieren. Genau wie der Angeklagte.
Angeklagter sieht keinen Lovescam
Er geht bis heute davon aus, dass es eine Frau namens M. Thompson in Nigeria und einen Mann namens N. Adams in Großbritannien gibt.
„Es ist schade, dass der Angeklagte einem angeblichen Anwalt in Großbritannien mehr Glauben schenkt als uns“, sagt ein Polizeibeamter im Zeugenstand.
Für den Angeklagten jedoch wirkt die Geschichte weiterhin real. Seine Verteidigerin beantragt deshalb, einen Gutachter hinzuzuziehen, um die Schuldfähigkeit prüfen zu lassen. Gericht und Staatsanwaltschaft gehen darauf ein, weshalb die Verhandlung ausgesetzt wird.