Scheidung, Strafverfahren, Streit mit Nachbarn: Wie lange solche Verfahren am Oberndorfer Amtsgericht dauern – und was immer wieder zu Verzögerungen führt.
Eine Scheidung, die seit zwei Jahren läuft – kann das noch sein? Ein Leser meldet sich fassungslos bei unserer Redaktion, erzählt, sein Vater müsse weiterhin „unfreiwillig verheiratet“ bleiben, weil das Verfahren einfach nicht vorangehe. Warum das so ist, und wie es in Sachen Verfahrensdauer insgesamt am Oberndorfer Amtsgericht aussieht: Amtsgerichtsdirektor Rainer Graf-Frank klärt auf.
Rund neun Monate dauert ein Scheidungsverfahren am Oberndorfer Amtsgericht, teilt er uns mit. Ein Zeitfaktor sei der Versorgungsausgleich, der die Aufteilung der Altersvorsorgeansprüche regelt. Denn dazu müssten Auskünfte bei den Rentenversicherungen eingeholt werden.
„Mitarbeit“ entscheidend
Wie eilig das Verfahren vorangehe, hänge aber auch davon ab, wie gut die Antragsteller „mitarbeiten“. Insbesondere Themen wie Unterhalt und Zugewinnausgleich könnten ein solches Verfahren stark in die Länge ziehen, insbesondere, wenn Sachverständigengutachten nötig seien, weil man beispielsweise Werte begutachten lassen müsse. Eine Verfahrensdauer von zwei Jahren sei da laut Familienrichterin „nicht ungewöhnlich“.
Fälle mit Kindern und Gewaltschutzanträge zuerst
Dass diese Verfahren insgesamt „nicht brandeilig“ seien, sei vom Gesetzgeber so gewollt. Prozesse, in denen es um das Kindeswohl gehe, würden meist eine bis drei Wochen nach Antragseingang behandelt. Auch Gewaltschutzanträge, deren Zahl zugenommen habe, seien vorrangig zu bearbeiten, erklärt Rainer Graf-Frank.
Insgesamt liege die durchschnittliche Bearbeitungszeit am Familiengericht bei 231 Tagen (rund acht Monaten) mit einer gerichtlichen Entscheidung und bei 144 Tagen (circa fünf Monaten) bei einem Vergleich beispielsweise.
Bei Strafsachen geht es schneller
Wie sieht es in den anderen Abteilungen aus? Insgesamt liege man im Vergleich zu anderen Amtsgerichten im Mittelfeld, meint Rainer Graf-Frank. Bei Zivilrechtsstreitigkeiten liege die durchschnittliche Dauer bei 124 Tagen (rund vier Monaten, ohne gerichtliche Entscheidung) beziehungsweise bei 264 Tagen (rund neun Monaten).
Bei Strafsachen sei der Vorteil, dass Ermittlungen bereits im Vorfeld geschehen sind. Daher liegt die Verfahrensdauer im Mittel bei 79 Tagen (rund drei Monaten, ohne gerichtliche Entscheidung) beziehungsweise 171 Tagen (rund sechs Monaten).
Mehr Personal nötig nach Gesetzesänderung
Knapp 2000 neue Verfahren landen jährlich beim Amtsgericht Oberndorf, zuzüglich Verfahren in Betreuungs-, Nachlass- und Zwangsvollstreckungssachen. Viele werden jedoch auch ohne Termin durchgeführt, beispielsweise wenn jemand in einer Zivilsache nicht auf die Klage reagiert und deshalb ein Versäumnisurteil gefällt wird.
Und wie ist es um die personelle Ausstattung bestellt? 30 Mitarbeiter sind aktuell am Oberndorfer Amtsgericht beschäftigt. Dazu zählen auch die vier Vollzeitrichter. Insgesamt gebe es eine leichte Unterdeckung, jedoch lediglich im Umfang von zehn Prozent einer Vollzeitstelle.
Es werde jedoch in absehbarer Zeit einen Bedarf an zusätzlichen Arbeitskraft geben, kündigt Graf-Frank an. Denn nach einer Gesetzesänderung wurde der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte in Zivilsachen von 5000 auf 10 000 Euro angehoben.
Zwei Richter auf Probe
Was in Oberndorf speziell ist: Es habe viele Personalwechsel im Richterbreich gegeben. Das liege daran, dass es sich beim Zivil- und beim Strafrichter in Oberndorf stets um Proberichter handle, die verschiedene Stationen durchlaufen müssten und deshalb nur eineinhalb bis zwei Jahre blieben.
Nicht nur müssten sie sich erst einmal einarbeiten, sie dürften als Richter im ersten Jahr auch bestimmte Verfahren nicht übernehmen, darunter Familien-, Jugend- und Betreuungssachen. Das wirke sich schon aus, meint Graf-Frank.
Das könnte sich aber bald ändern. So soll eine planmäßige Richterstelle in Oberndorf, für die man sich dann auch über das Justizministerium bewerben muss, geschaffen werden.
Eigene Lösungen finden wird seltener
Von der personellen Ausstattung kommt Rainer Graf-Frank auf weitere Faktoren zu sprechen, die Verfahren am Amtsgericht ausbremsen können.
Einer sei die Zusammenarbeit mit Behörden und Sachverständigen. Personelle Engpässe im Jugendamt beispielsweise wirkten sich ebenso aus wie die Tatsache, dass es nur sehr wenige Sachverständige gebe und diese deshalb völlig überlastet seien.
Hinzu komme, dass insbesondere die Zahl „hochstreitiger Kindschaftssachen“ zunehmen würde. Die Eltern seien zunehmend weniger in der Lage, eigene Lösungen zu erarbeiten, was wiederum Gutachten notwendig mache.
Angeklagte erscheinen nicht mehr
Die unzureichende Mitwirkung, die er vorher schon angesprochen habe, sei auch ein ganz entscheidender Faktor. So müsse man Verfahrensbeteiligten häufig „hinterherrennen“, Fristen setzen und mahnen, um alle Auskünfte zu erhalten.
Besonders offensichtlich wird die fehlende Kooperationsbereitschaft bei Strafprozessen. Denn oftmals erscheint der Angeklagte einfach nicht vor Gericht. Und das, obwohl er zwangsweise vorgeführt werden oder sogar ein Haftbefehl ergehen kann.
Oftmals sei es eine Abwägungsfrage, wie lange man nach jemandem fahnden lasse, erklärt der Amtsgerichtsdirektor. Denn sollten sich dadurch nachfolgende Sitzungstermine verschieben, ist die Wartezeit für alle – Richter, Staatsanwalt und weitere Verfahrensbeteiligte – noch länger und der Schaden somit größer.
Pflicht zur elektronischen Kommunikation
Was nun die Digitalisierung angeht, so sei man in der Justiz sehr weit. Die E-Akte gibt es seit November 2025 auch bei Strafsachen und Zwangsvollstreckungen. Auch die Kommunikation mit Anwälten und Notaren laufe elektronisch ab. Dazu habe der Gesetzgeber diese verpflichtet.
Eine solche Pflicht würde sich der Amtsgerichtsdirektor auch für jene wünschen, die regelmäßig mit dem Gericht zu tun haben, Betreuer beispielsweise. Denn das schriftliche Einreichen sorge auch vielfach für Verzögerungen, weil die Dokumente dann wiederum gescannt werden müssten. „Der Medienbruch bereitet Probleme“, sagt Graf-Frank.
Für den Kontakt mit manchen Stellen wie Krankenhäusern müsse man sogar ein Faxgerät vorhalten. Immerhin: Was eingehe, werde bereits automatisch zum „.pdf“ umgewandelt. „Aber eine Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs würde bei der Arbeit helfen“, meint Rainer Graf-Frank.
Was ebenfalls für Verzögerungen sorgt: Bei der Terminierung von Verfahren müsse man bezüglich der Ladungen mittlerweile lange Brieflaufzeiten von bis zu einer Woche einkalkulieren.
Der Respekt nimmt ab
Ein Dorn im Auge ist dem Amtsgerichtsdirektor, dass der Respekt gegenüber der Justiz abgenommen habe. Ein Antrag sei keine Whatsapp-Nachricht, auf die man sofort Antwort erwarten dürfe, stellt er klar. Einen Antrag einzureichen bedeute, ein Verfahren einzuleiten. Und das heiße, man müsse Verfahrensschritte einhalten. „Recht braucht seine Zeit.“
Bedauerlichweise reagiere der Bürger aber immer häufiger ungeduldig und im Zuge dessen pampig oder beleidigend. Für die Gesellschaft wünscht sich Rainer Graf-Frank dann eines ganz besonders: „ein Wegkommen vom Fast-Food-Gedanken“.
„Mein Justizpostfach“
Ein eigenes Justizpostfach
kann sich seit 2023 jeder kostenfrei einrichten. Es erfordere einen einmaligen Aufwand, aber dann könne man elektronisch mit dem Gericht, Behörden, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern korrespondieren. Kommunikation per E-Mail sei nicht möglich, weil der Absender nicht eindeutig identifizierbar sei. Beim Justizpostfach erfolgt die Identifikation über den elektronischen Personalausweis, erklärt Rainer Graf-Frank. Eine Anleitung findet man unter service.justiz.de/mein-Justizpostfach-einrichten