Nach einem Streit in einer Obdachlosenunterkunft musste sich ein 55-Jähriger vor dem Amtsgericht in Oberndorf am Neckar verantworten.
Vor dem Amtsgericht in Oberndorf am Neckar musste sich ein 55-jähriger Mann aus Schramberg wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung verantworten. Ganz aufklären ließ sich der genaue Ablauf der Tat allerdings nicht mehr.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, eine Frau mit der flachen Hand auf den Hinterkopf geschlagen, an den Haaren gezogen und zudem mit einer Flasche auf ein Auto eingeschlagen zu haben. Dabei soll ein Sachschaden von rund 500 Euro entstanden sein. Der Mann erschien ohne Verteidiger vor Gericht und schilderte den Vorfall aus seiner Sicht.
Nach Angaben des 55-Jährigen wohnen er und die Geschädigte in derselben Obdachlosenunterkunft. Auslöser des Streits sei gewesen, dass die Frau „überall ihre Fäkalien hinterlässt“, sagte der Angeklagte. Als er sie gemeinsam mit einem Mann in einem Auto gesehen habe, habe er sie zur Rede stellen wollen. Geschlagen habe er sie nicht. Stattdessen habe er sie „mit der Hand gepackt“, ihr „tief in die Augen geschaut“ und gesagt: „He Mädchen, räum deine Sachen weg, das ist nicht unsere Aufgabe, sonst drück ich dich wie eine Katze in die Scheiße.“
Schmerzen?
Eine Bierflasche habe er zwar dabeigehabt, damit aber lediglich gegen das Fenster geklopft. Zugleich räumte er ein: „Von mir aus war es ein Fehler, ich hätte sie nicht anpacken dürfen.“
Auf die Frage der Richterin, ob das Anpacken der Frau wehgetan haben könnte, antwortete der Angeklagte: „Ne, ich glaube nicht, dass es ihr weh tat.“ Während der Verhandlung wirkte der Mann mehrfach aufgebracht, erhob sich wiederholt von seinem Platz und musste von der Richterin beruhigt werden. Abschließend schilderte er, die Bierflasche beim Weglaufen auf den Boden geworfen zu haben.
Als Zeuge sagte der Mann aus, der sich gemeinsam mit der Frau im Auto befunden hatte. Seine Schilderung deckte sich in weiten Teilen mit der des Angeklagten, allerdings sprach er von einem Faustschlag sowie vom Ziehen an den Haaren. Die Bierflasche habe der Angeklagte gegen die Stoßstange seines Autos geworfen. Zudem berichtete der Zeuge, der Angeklagte habe ihn nach „etwas zum Ziehen“ gefragt. Während der Aussage schüttelte der Angeklagte immer wieder den Kopf.
Auf Nachfrage von Richterin und Staatsanwaltschaft erklärte der Zeuge, weshalb er während des Vorfalls nicht eingegriffen habe: „Ich stand unter Schock, hatte Angst, weil ich wusste, dass der Mann gefährlich ist.“
Auch die 47-jährige Geschädigte schilderte den Vorfall ähnlich wie der Zeuge. Ebenso berichtete sie von einem Schlag auf den Hinterkopf und dem Haare ziehen. Sowie dem zerkratzen der Scheibe mit der Bierflasche und einem Wurf auf das Auto. Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden die Vorstrafen des Angeklagten verlesen. Dabei handelte es sich unter anderem um mehrere Beleidigungen, Körperverletzungen sowie Beleidigung eines Vollstreckungsbeamten. Während die bisherigen Straftaten verlesen wurden, lachte der Angeklagte mehrfach.
Strafmaß
Außerdem wurde die Diagnose des Krankenhauses bekanntgegeben. Dort war nach der Tat eine Hinterkopfprellung mit kurzzeitiger Amnesie festgestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft forderte abschließend vier Monate Freiheitsstrafe. Sie sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte weitgehend eingelassen habe und die Aussagen der Zeugen schlüssig sowie übereinstimmend gewesen seien.
Die Richterin folgte diesem Antrag und verurteilte den 55-Jährigen zu vier Monaten Haft. Eine Aussetzung zur Bewährung komme nicht infrage, da sich der Mann zur Tatzeit bereits auf Bewährung befunden habe, einschlägig vorbestraft sei und keine positive Sozialprognose erkennbar sei.
In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte: „Die Sache, dass überall Fäkalien rumliegen, ist hier völlig untergegangen. Ich wollte sie nur zur Rede stellen.“