Kein Ticket? Das kann teuer werden. Jetzt wurde am Oberndorfer Amtsgericht wieder gegen einen Schwarzfahrer verhandelt. (Symbolbild) Foto: Schnekenburger

Ein heute 23-Jähriger aus dem Raum Sulz fuhr öfter mal schwarz. Das führte ihn jetzt vor den Strafrichter. Der Vorwurf: Erschleichen von Leistungen. Das Ergebnis: Freiheitsstrafe.

Am Amtsgericht Oberndorf wurde jetzt eine Verhandlung gegen einen 23-Jährigen eröffnet. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft das Erschleichen von Leistung vorgeworfen. Er soll in einer kurzen Zeitspanne drei Mal ohne gültigen Fahrschein im Zug zwischen Sulz und Rottweil unterwegs gewesen sein. Dazu kommt, dass er schon mehrere Male vorbestraft und gemahnt wurden sei.

 

Der Angeklagte räumt den Vorwurf ein und gesteht das Schwarzfahren. Dazu betonte er, dass er für diese Fahrt zum Gericht ein Ticket gekauft habe.

Angeklagter kann nicht bezahlen

Für den Zeitpunkt, als er kein gültiges Zugticket dabei hatte, gab er an: „Ich konnte die Zugtickets zu diesem Zeitpunkt nicht zahlen.“ Momentan ist der Angeklagte arbeitslos und bekommt kein Arbeitslosengeld, wohnt bei seinen Eltern und hat Schulden – diese haben mit den jetzt verhandelten Taten allerdings nichts zu tun.

Wegen des Geständnisses des Angeklagten, entschied sich die Richterin, keine Zeugen herbeizurufen. Der Zugkontrolleur konnte sich somit nicht äußern.

Der Staatsanwalt erwähnt, dass eine Mahnung zur Nachzahlung des Zugtickets bezahlt wurde, die restlichen aber nicht. Er schlägt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten vor, deren Vollstreckung solle für drei Jahre zu Bewährung ausgesetzt werden. Als Auflage soll 30 Stunden gemeinnützige Arbeit fällig werden. Dazu soll der Angeklagte ein Deutschland-Ticket erwerben und dies nachweisen, um weiteren Straftaten vorzubeugen.

Nach kurzer Unterbrechung verkündete die Richterin das Urteil, das dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach.