Insgesamt 12 670 Euro hat sie aus kriminellen Quellen erhalten und in Ausland überwiesen.
Eine 57-jährige Frau aus dem Kreis Rottweil wurde wegen „leichtfertiger Geldwäsche“, verurteilt. Ihr wurde zur Last gelegt, insgesamt 12 670 Euro aus kriminellen Quellen erhalten und auf Konten im Ausland überwiesen hatte.