Der Hausmeister einer Nagolder Wohnanlage musste sich vor dem Nagolder Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten. Foto: Thomas Fritsch

Das Nagolder Amtsgericht weist Körperverletzungsklage gegen den Hausmeister einer Wohnanlage in Nagold wegen Geringfügigkeit zurück.

Weil er die Rentnerin an den Unterarmen gepackt und Schmerzen zugefügt haben soll, musste sich der Hausmeister einer Nagolder Wohnanlage vor dem Amtsgericht verantworten. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

 

Der Vorfall hat sich am 27. April 2021 ereignet. Die Klägerin wurde von einem Nachbarn darüber informiert, dass es im Keller der Anlage einen Wasserschaden gegeben habe. Eine Fachfirma wurde zur Reparatur beauftragt. Dabei stellte sich heraus, dass es von der Kellerdecke einer weiteren Mitbewohnerin tropfte.

Vor Schmerz aufgeschrien?

Das wollte die 68-Jährige genau wissen und machte sich auf den Weg. Im Untergeschoss traf sie auf den Hausmeister und den Anlagenmechaniker der Firma, der sich bereits an die Arbeit gemacht hatte. Zum Schutz vor neugierigen Blicken war die Lattentür angelehnt. Die Klägerin öffnete sie, der Hausmeister machte sie wieder zu. Das wiederholte sich solange, bis die Rentnerin laut Aussage vor Gericht, von ihm gepackt, auf die Unterarme geschlagen und sie vor Schmerz aufgeschrien habe.

Weil sich der 50-Jährige nicht entschuldigt habe und auch einen späteren Sühnetermin verstreichen ließ, habe sie ihn wegen Körperverletzung angezeigt und zur Unterstützung mit Wolfgang Schäfer einen Rechtsbeistand geholt. Er habe ihr nichts getan, verteidigte sich der Beschuldigte. Es könnte höchstens sein, dass er sie beim ständigen Auf- und Zumachen der Lattentür am Arm berührt habe. Einen Schmerzensschrei will auch der als Zeuge geladener Monteur nicht gehört haben.

Verteidiger fordert Freispruch

Der Richter unternahm in der Verhandlung mehrere Versuche einer gütlichen Einigung. Damit war die Verteidigung einverstanden, wenn die Gegenseite nicht länger behaupten würde, sein Mandant habe früher schwarz gearbeitet. Das wurde abgelehnt. Rechtsanwalt Schäfer forderte das Gericht auf, den Hausmeister wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1300 Euro zu verurteilen. Verteidiger Marc Hufschmidt verlangte einen Freispruch.

Richter Link stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Einen leichten Schlag gegen die Unterarme könne es zwar gegeben haben, aber keine sichtbare Verletzung und der Mitarbeiter der Firma habe auch keinen Schmerzensschrei gehört. Eine Verurteilung komme deshalb für ihn nicht in Frage.