Die frühere Leiterin eines Kindergartens im Großraum Nagold musste sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Nagolder Amtsgericht verantworten. Foto: Manfred Köncke

Sie leugnete bis zum Schluss, doch das Nagolder Amtsgericht sah die Sache anders. Eine Kindergartenleiterin aus dem Raum Nagold musste sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Nun wurde das Urteil gefällt.

Im Prozess gegen die frühere Leiterin eines Kindergartens im Raum Nagold wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung hat das Amtsgericht Nagold das Urteil gesprochen. Die Erzieherin wurde von Richter Martin Link verwarnt und muss eine Geldstrafe von 1800 Euro bezahlen, wenn sie sich in den kommenden 18 Monaten etwas zuschulden kommen lässt. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

 

Die Berichterstattung über den ersten Verhandlungstag hat für öffentliches Aufsehen gesorgt. Anders als sonst wohnten diesmal zahlreiche Zuhörer der Sitzung bei. Bevor Staatsanwalt Thomas Trück und Verteidiger Hans-Christoph Geprägs ihre Plädoyers hielten, wurde eine 42-jährige Erzieherin, die damals mit der Angeklagten zusammengearbeitet hatte - das Geschehen liegt drei Jahre zurück - in den Zeugenstand gerufen.

Außerdem verlas der Amtsrichter das Schreiben einer Spaziergängerin, die am besagten Tag mit ihrem Vierbeiner unterwegs war und gesehen haben will, dass ein kleiner Junge mit einem Seil an einem Baum angebunden war. Das hatte sie bei der Polizei zu Protokoll gegeben und sich auch so gegenüber dem Träger der Einrichtung geäußert.

Die Hundebesitzerin hatte vor Gericht ausgesagt, wegen der inzwischen vergangenen Zeit von drei Jahren könne sie sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern. Fest stehe aber, dass der Junge bei ihrer Rückkehr nach 30 Minuten noch immer in einer starren Haltung am Baum ausharren musste.

Schwere Vorwürfe der Zeugen

Rückblick: Am ersten Verhandlungstag hatten mehrere Eltern ihren Unmut über die pädagogischen Methoden der damaligen Kindergartenleiterin zum Ausdruck gebracht. Ein Vater berichtete mit weinerlicher Stimme, sein dreijähriger Sohn sei von der Angeklagten häufig angebrüllt worden, einmal mit blauen Flecken am Oberarm nach Hause gekommen und würde seitdem wieder in die Hose machen. Eine Mutter erzählte, die Erzieherin habe ihren Jungen am Arm gepackt und trotz heftiger Gegenwehr zur Garderobe gezerrt, weil er sich wegen des Regenwetters nicht umziehen wollte.

Im Laufe des ersten Verhandlungstages wurden weitere Negativbeispiele aufgezählt. Wegen fortgeschrittener Zeit wurde der Prozess nun fortgesetzt. Die zuletzt befragte Zeugin berichtete, dass der besagte Junge seit dem Ausflug bei jeder Berührung zusammengezuckt sei. Die Angeklagte habe manche Kinder grob behandelt und lautstark zurechtgewiesen.

Die Plädoyers

Für Staatsanwalt Trück waren die vorgebrachten Beschwerden stimmig und glaubhaft. Die Angeklagte habe die Grenzen überschritten. Eine Körperverletzung könne man ohne ärztliche Untersuchung nicht nachweisen, dafür sei die Freiheitsberaubung des an einen Baum gebundenen Jungen unstrittig. In seinem Plädoyer forderte er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 105 Euro.

Für Verteidiger Hans-Christoph Geprägs sei nicht die Aussage der Hundebesitzerin bei der Polizei und gegenüber dem Träger von Bedeutung, sondern was sie vor Gericht gesagt habe. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass seine Mandantin das Kind mit dem Seil des Rucksacks in der Nähe des Baums festgehalten habe. Deshalb sei sie freizusprechen.

In einem anderen Landkreis tätig

Vor der Urteilsverkündung hatte die Beschuldigte - sie arbeitet inzwischen in einem anderen Landkreis in gleicher Leitungsfunktion - das letzte Wort. Sie könne nicht zugeben, was sie nicht getan habe. Die Eltern des Kindergartens hätten gefordert, dass der „problematische“ Junge nicht weiter betreut werde, weil man mit ihm keine Ausflüge unternehmen könne, weil er immer abhauen wolle. „Ausgerechnet sie treten jetzt als Zeugen gegen mich auf“.

Der Richter verwarnte die Angeklagte und verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von 30 Tagessätzen zu 60 Euro. Unabhängig davon muss die Erzieherin 900 Euro an eine gemeinnützige Organisation überweisen.