Mehrere Katzenschicksale sind Gegenstand des Prozesses. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Der Veterinär sieht sich einem Komplott ausgesetzt und weist alle Vorwürfe von sich. Er will Schaden vom Tierheim abwenden, aber seine Honorartätigkeit trotzdem nicht aufgeben.

Vor dem Amtsgericht in Albstadt sagte diese Woche ein Tierarzt aus, der bislang durch einen Honorarvertrag die Tiere in einem Tierheim in der hiesigen Region behandelt. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft zwei Strafbefehle erlassen.

 

Zur Beweisaufnahme kam es an diesem Verhandlungstag allerdings nicht mehr. Die sechs geladenen Zeugen wurden am späten Nachmittag wieder nach Hause geschickt. Laut Beschluss des Gerichts wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt und wird zu einem späteren Termin, der noch nicht bekannt ist, fortgesetzt.

Rechtsgespräch geführt

In der vorangegangenen Pause hatte die Richterin mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger ein Rechtsgespräch geführt. Dabei hat der Staatsanwalt erklärt, dass für ihn eine Verfahrensbeendigung durch Einstellung, verbunden mit Auflagen, grundsätzlich vorstellbar wäre.

Als Auflagen stellte er die Zahlung eines Geldbetrages und den Verzicht des Angeklagten auf seine tierärztliche Tätigkeit im Tierheim in den Raum. Der Verteidiger erklärte daraufhin im Auftrag seines Mandanten, dass dieser mit der Geldauflage einverstanden wäre, aber nicht mit dem Verzicht auf die ärztliche Tätigkeit im Tierheim.

Dabei hatte der Angeklagte noch zuvor erklärt, er wollte eigentlich im Vorfeld schon eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße, um möglichen Schaden vom Tierheim fernzuhalten. Da ihm die Einrichtung sehr am Herzen liege, wolle der Tierarzt jeglichen Schaden abwenden – und deshalb kein öffentliches Verfahren.

Nun denn, die Hauptverhandlung wurde jedenfalls schon eröffnet, und sie fand öffentlich statt. Zu den Vorwürfen in den beiden Strafbefehlen äußerte sich der Angeklagte ausführlich.

Zwei Strafbefehle

Der erste Strafbefehl wirft dem Tierarzt vor, er habe ohne Erlaubnis nach Paragraf 1 des Heilpraktikergesetzes und ohne Approbation als Humanmediziner einen Menschen durch eine Spritze in den Rücken behandelt. Diesen Vorwurf wies der Tierarzt weit von sich.

Der zweite Strafbefehl beinhaltet acht Tatvorwürfe, die allesamt mit Unterlassungen zu tun haben sollen. In sieben Fällen habe der Tierarzt den Tieren länger anhaltende Leiden oder Schmerzen zugefügt, weil er nicht gehandelt habe, und in einem Fall handle es sich um die Tötung ohne vernünftigen Grund durch Unterlassen, so die Vorwürfe.

Katzenschschicksale

So wurden also nach und nach die acht Katzenschicksale durchgesprochen. Zu seiner Verteidigung erläuterte der Angeklagte, dass er nach seinem tiermedizinischem Studium in Hannover im Jahr 1977 eine Tierarztpraxis eröffnet hatte und sie alters halber im Jahr 2016 wieder schloss. Seit dem Jahr 1981 sei er außerdem Vorsitzender eines Tierschutzvereins und nach Schließung seiner Praxis habe er mit dem Tierheim einen Anstellungsvertrag, der beinhalte, dass er zehn Stunden tierärztliche Versorgung leiste. Was ihn aber nicht zur Versorgung von schwierigen Fällen verpflichte, die vom Pflegepersonal zum tierärztlichen Notdienst gebracht werden müssten. Und auch außerhalb seiner drei Vormittage sei er nicht zu tierärztlichen Bereitschaftsdiensten verpflichtet.

Das Personal des Tierheims müsse außerhalb seiner Dienstzeiten selbst entscheiden, ob sie das Tier einem anderen Tierarzt vorstellen oder darauf warten, dass er wieder in der Einrichtung sei. Die Schwere der Fälle müsse vom Pflegepersonal eingeschätzt werden und notfalls der Notdienst aufgesucht werden. Allerdings habe man im Tierheim im Jahr 2022 eine Pflegekraft eingestellt, die „unglaublich engagiert“ war. Sie hätte extrem oft den Angeklagten per Telefon oder über Whatsapp kontaktiert, um ihn um Rat zu fragen, wenn ein Tier ihrer Meinung nach auffällig war, so der Tierarzt.

Aus der Ferne könne er jedoch keine Diagnosen stellen und er könne auch nicht ständig ins Tierheim fahren. Außerdem seien die Möglichkeiten in der Einrichtung zur Behandlung von schweren Fällen sehr gering. Einfache Behandlungen und Kastrationen können dort durchgeführt werden. Aber für weitreichende Behandlungen fehle es an Ausstattung.

Es könne schon sein, dass er vielleicht auch die Lage falsch eingeschätzt habe, aber nur aufgrund der vagen oder falschen Mitteilungen des Personals. Auch könne er aufgrund eines zugesandten Fotos schlecht beurteilen, ob eine Katze Schmerzen leide oder nicht.

Der Staatsanwalt hielt dem Tierarzt zwischendurch vor, er sei ja als Vorsitzender eines Tierschutzvereins gewissermaßen in der Leitung und er frage sich, ob das Personal dann nicht lieber seinem Rat folge, als sich selbst für das Aufsuchen eines anderen Tierarztes zu entscheiden. Woraufhin der Angeklagte den Unterschied zwischen „Rat“ und „Diagnose“ hervorhob.

Homöopathischen Mittel

Ausführlich ging der angeklagte Tierarzt auf den Vorwurf ein, er habe aufgrund der Verabreichung von homöopathischen Mitteln die Tiere unnötig Schmerzen leiden lassen, weil er eben keine chemischen Schmerzmittel verabreicht habe. Einerseits habe er in der Vergangenheit nicht immer alles dokumentiert, was er jetzt als Fehler erkenne.

Und dann gebe es wissenschaftliche Studien, nach denen Mittel wie „Traumeel LT“ genauso gut wirken wie herkömmliche Schmerzmittel, behauptete der Angeklagte. Er habe sich einschlägig in Sachen Homöopathie weitergebildet und sei sogar als Referent zugelassen.

Überhaupt sieht der Angeklagte im gesamten Verfahren ein Komplott gegen ihn. Drei Monate lang habe die nach eineinhalb Jahren entlassene Pflegekraft des Tierheims gegen ihn intrigiert und „Fälle gesammelt“, obwohl eigentlich „Friede-Freude-Eierkuchen“ und absolute Harmonie herrschte. Als zwei andere Pflegekräfte mit in dieses Komplott hätten einbezogen werden sollen, ihm und der damaligen Leiterin des Tierheims von den Machenschaften erzählt hätten, sei er aus allen Wolken gefallen, so der Tierarzt, der allerdings betonte: „Ich bin kein Mensch, der nachtragend ist.“