In Vereinsheime, einen Waldkindergarten und Schützenhäuser ist ein Wohnsitzloser eingebrochen, der sich jetzt für seine Taten vor dem Amtsgericht verantworten musste. Foto: Rawf8 - stock.adobe.com

Nach langjähriger Haftstrafe hatte ein 40-Jähriger den Halt verloren und ging im Schwarzwald-Baar-Kreis auf Diebestour. Jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Villingen-Schwenningen hatte sich mit einem Serieneinbrecher zu befassen. Der 40-Jährige Paul F. stammt aus Norddeutschland und war im Jahr 2022, nach über elf Jahren in Haft, in die Freiheit entlassen worden.

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie und insbesondere auf Grund seiner Vorgeschichte, es handelte sich damals um einen fehlgeschlagenen Raubüberfall in Bremen mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags, will er keine Arbeit gefunden und sich dadurch perspektivlos gefühlt haben. So hatte er für sich entschieden, mit einem Fahrrad und einem Zelt ausgerüstet, sich auf den Weg vom Norden Deutschlands in Richtung Süden der Republik zu begeben.

Auf Diebestour im gesamten Kreis

Nach mehreren Monaten der Wanderschaft war er im Oktober 2022 im Schwarzwald-Baar-Kreis gestrandet und hatte dann bis zu seiner Festnahme im Februar 2023 insgesamt 42 Einbrüche in verschiedene Vereinsheime, einen Waldkindergarten und Schützenhäuser verübt. Er campte während seiner Diebestouren immer in Waldgebieten des Schwarzwald-Baar-Kreises und hatte sich dann zur Nachtzeit auf den Weg zu seinen Einbruchsobjekten gemacht. Ziel seiner Einbrüche waren durchweg abgelegene und menschenleere Gebäude, denn er wollte auf keinen Fall auf Bewohner treffen.

Waldkindergarten und Imbiss aufgesucht

Allein zehn Mal hatte er Gebäude in Bad Dürrheim, darunter wiederholt einen Imbiss und den Waldkindergarten aufgesucht. Auch Vereinsheime in VS-Marbach, VS-Rietheim, sowie Schützenhäuser in Riedböhringen und Bräunlingen, den Bogenschießclub in Wolterdingen sowie die Vereinsheime mehrerer Umlandgemeinden von Donaueschingen, die Vereinsheime der Modellflieger in Villingen oder des Hundesportvereins in Schwenningen waren sein Ziel, und auch der Boxclub in Blumberg wurde nicht verschont, um Lebensmittel, geringe Bargeldbeträge und in den Schützenhäusern sogar mehrere Packungen Munition zu erbeuten.

Seine Diebestouren führten ihn auch nach Furtwangen. Dort beim Stöcklewaldturm hatte er zwei weitere Einbrüche verübt. Der angerichtete Sachschaden von 50 000 Euro war letztlich um ein Vielfaches höher als der Wert der geklauten Sachen von etwa 3000 Euro.

Angeklagter ist in vollem Umfang geständig

Als die Handschellen klickten, hatte Paul F. die aus den Schützenhäusern entwendeten Munitionspackungen dabei. Die Festnahme kam gerade noch rechtzeitig, denn Paul F. hatte wohl gerade geplant den Schwarzwald-Baar-Kreis zu verlassen. Die ermittelnde Polizeibeamtin beschrieb den Angeklagten als sehr kooperativ. „Er hat unsere Arbeit sehr erleichtert, da er bei seiner Vernehmung alle Taten genau beschrieb und ein umfassendes Geständnis ablegte.“

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Konstanz honorierte mit der Strafforderung von zwei Jahren und fünf Monaten das Aussageverhalten des Angeklagten. „Durch sein Geständnis konnte auf eine kosten- und personalintensive Ermittlungsarbeit verzichtet werden.“ Dennoch vermutete der Anklagevertreter, dass die dem Angeklagten zur Last gelegten Einbrüche wohl nur die Spitze des Eisberges darstellen und wies auf das professionelle Vorgehen des Angeklagten hin.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und drei Monaten. Der Vorsitzende Richter Christian Bäumler sprach von einem milden Urteil und dass der ausgesprochene Strafrahmen gerade noch vertretbar gewesen sei. Ohne das umfassende Geständnis wäre der Fall wohl beim Landgericht Konstanz gelandet und ein anderes Strafmaß die Folge gewesen. Paul F. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an und muss nun, nach der Verbüßung seiner Haftstrafe, für den von ihm angerichteten Sach- und Vermögensschaden aufkommen.