Ein angesetzter Prozess am Amtsgericht Villingen nahm eine unerwartete Wendung: Der Angeklagte, dem Nötigung und räuberische Erpressung vorgeworfen werden, erschien nicht zur Verhandlung. Wie geht es nun weiter?
Eigentlich hätte sich ein junger Erwachsener vor dem Amtsgericht in Villingen wegen Nötigung und räuberischer Erpressung verantworten müssen.
Doch statt auf der Anklagebank zu sitzen, blieb der Angeklagte der Verhandlung fern – trotz mehrfacher Versuche seines Verteidigers, ihn zu erreichen. Der Prozess nahm damit eine unerwartete Wendung.
Kontaktversuche seines Anwalts bleiben vergeblich
Schon zwei Wochen im Vorfeld der Verhandlung habe der Verteidiger versucht, seinen Mandanten zu kontaktieren – vergeblich. Auch kurz vor Beginn der Sitzung bemühte er sich mehrfach erneut, doch der Angeklagte blieb spurlos verschwunden. Warum er nicht zum Prozess erschien, ist bislang unklar. Weder dem Gericht noch seinem Anwalt lagen Informationen über seinen Aufenthaltsort oder mögliche Gründe für sein Fernbleiben vor.
Angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte nicht auffindbar ist, blieb Richter Christian Bäumler keine andere Wahl: Er erließ einen Haftbefehl. Die Justiz geht nun von einer erhöhten Fluchtgefahr aus.
Laut der Staatsanwaltschaft Konstanz wird dem, zum Tatzeitpunkt 24-Jährigen, Angeklagten vorgeworfen, im Sommer 2023 im Raum Villingen-Schwenningen einen Dritten durch verschiedene Nötigungsmittel – bis hin zur räuberischen Erpressung – dazu gezwungen zu haben, ihn bei seinen Drogengeschäften zu unterstützen. Der Fall fällt damit nicht nur unter das Strafgesetzbuch, sondern auch unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Um die Hauptverhandlung nicht zu beeinflussen, könne die Staatsanwaltschaft derzeit keine weiteren Details zu den Ermittlungen nennen.
Dem Angeklagten droht eine mehrjährige Strafe
Nun bleibt abzuwarten, ob und wann der Angeklagte gefasst wird. Die Justiz wird aktiv nach ihm suchen, da der Haftbefehl sofort zur polizeilichen Fahndung führt. Sollte er weiter untertauchen, wird der Prozess erst nach seiner Festnahme neu angesetzt.
Bei einer Räuberischen Erpressung handelt es sich um die Nötigung einer Person mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt, um sich zu bereichern. Im Gegensatz zum Raub steht hier die Erpressung im Vordergrund. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten daher eine mehrjährige Freiheitsstrafe.