Drängler auf der Autobahn – nun stand ein Schweizer in Horb vor Gericht. (Symbolbild) Foto: Thomas - stock.adobe.com

Ein Schweizer sorgte auf der A 81 für gefährliche Manöver. Der 48-Jährige soll einen anderen Autofahrer durch Drängeln und riskantes Überholen gefährdet haben, bevor er ihm sogar eine Bananenschale auf die Frontscheibe warf. So lief es vor Gericht.

Der Angeklagte ist 48 Jahre alt und kommt aus der Schweiz, aus einem Ort nahe der deutschen Grenze. Still sitzt er auf der Anklagebank des Amtsgerichts Horb – ohne Anwalt, ohne erkennbare Regung. Auf Nachfrage erklärt er mit leiser Stimme, er sei Transport-Unternehmer. Viel mehr ist im Verlauf der Verhandlung nicht von ihm zu hören. Zum Tatvorwurf schweigt er.

 

Die Staatsanwältin verliest die Anklage: Im Februar 2024 sei der Mann mit seinem VW Passat auf der Autobahn 81 zwischen Empfingen und Rottenburg unterwegs gewesen. Dabei soll er einem 66-jährigen Autofahrer durch dichtes Auffahren und Lichthupe bedrängt haben. Später habe er einen Lkw auf dem rechten Fahrstreifen überholt – und das, so der Vorwurf, sogar über den Standstreifen hinweg. Den krönenden Abschluss der Aktion bildete ein Gegenstand, der geworfen wurde: eine Bananenschale, die auf der Frontscheibe des Geschädigten landete. Deswegen sei er nun wegen vorsätzlicher Gefährdung im Straßenverkehr und Nötigung angeklagt.

Drängeln in der Kolonne

Der 66-Jähriger, der wenig später als Zeuge aussagt, schildert noch einmal genau, was passiert ist. „Ich habe den Kühlergrill des Autos hinter mir nicht mehr gesehen, so dicht ist er aufgefahren.“ Der Vielfahrer, der beruflich im Versicherungsbereich tätig ist, sei selbst nicht langsam unterwegs gewesen. „Ich fuhr in einer Kolonne, vor mir ging es nicht schneller weiter als mit 100 km/h. Mein Tempomat war auf 150 eingestellt, aber so schnell konnte man nicht fahren.“

Der Zeuge überzeugt mit seinem Wissen trotz zeitlichem Abstand zu den Geschehnissen. Trotz des zeitlichen Abstands wirkt seine Aussage detailreich und glaubwürdig. Er beschreibt den Wagen als älteres Modell mit auffälligen Lichtern, den Fahrer als Mann mittleren Alters.

Rüpelhafter Überholvorgang über den Standstreifen

Plötzlich sei dann der Verkehrsrowdy aus dem Sichtfeld verschwunden. Und wenig später sei er rasant von rechts kommend wieder eingeschert. „Er hat einen Lkw auf dem rechten Fahrstreifen über den Standstreifen rechts überholt.“ Nur weil er stark gebremst habe, habe er einen Unfall verhindern können. „Dann öffnete sich das Fenster und dann flog eine Bananenschale auf meine Frontscheibe. Das war ein ziemlich großer Schreck und hätte gefährlich enden können. Man weiß ja, wie die Schweizer so auf unseren Autobahnen fahren, aber das war echt der Höhepunkt.“ Das Kennzeichen habe er sich dann auf seine Hand notiert. „Ich habe immer einen Filzschreiber in der Mittelkonsole, da muss man nicht doll aufdrücken.“ Wenig später sei er zum Polizeirevier gefahren und habe eine Aussage gemacht.

So lautet das Urteil

Richterin Jennifer Dallas-Buob liest aus dem Vernehmungsprotokoll vor: Bei seiner ersten Aussage gegenüber der Polizei habe der Angeklagte bestätigt, mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein. Die Vorwürfe habe er damals nicht bestritten.

Weil der Angeklagte weiter schweigt, reicht am Ende die Aussage des Betroffenen und des Polizisten, der die Zeugenaussage entgegennahm, aus. Die Staatsanwältin bewertet die Aussagen des Geschädigten als sehr glaubwürdig: „Auch weil er selbst zugegeben hat, dann als Reaktion die Lichthupe getätigt zu haben.“ Die Richterin hat ebenfalls keine Zweifel und folgt dem vorgeschlagenen Strafmaß: 40 Tagessätze à 60 Euro und acht Monate Verbot, in Deutschland zu fahren. Deshalb gibt es einen Aufkleber in seinem Führerschein. In der Schweiz darf der Mann aber weiterhin fahren.