Ein Tag am Amtsgericht Horb. Ein 20-Jähriger fährt mit 1,83 Promille Auto und gesteht. Der Führerschein ist weg. Eine 18-Jährige klaut eine Apple Watch. Das Verfahren wird eingestellt.
Zwei Termine, zwei Angeklagte, zwei unterschiedliche Rechtsfolgen. Am Amtsgericht Horb wird an diesem Vormittag deutlich, wie groß der Unterschied zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht sein kann.
Fall eins. Es ist 9 Uhr. Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr. Ein 20-jähriger Logistik-Angestellter war am 16. August 2025 nachts mit 1,83 Promille Auto gefahren. In einer Kurve verlor er die Gewalt über sein Fahrzeug und baute um 3.51 Uhr einen Unfall. Der Mann hat der Richterin einen Brief geschrieben. Inhalt: „Ich erkenne die Schuld. Ich bedaure aufrichtig, werde es nie wieder machen. Mein Beruf hängt davon ab.“
Richterin Jennifer Dallas-Buob will wissen, warum er gefahren ist. Der Angeklagte erzählt: „Ich wollte tanken.“ Was war vorher? Wie kommt man auf die Idee? Der Angeklagte will nichts dazu sagen.
Wieso fährt man mitten in der Nacht betrunken tanken?
Die Jugendgerichtshilfe soll klären, ob er schon erwachsen ist oder jugendlicher Leichtsinn im Spiel war. Dann könnte eine erzieherische Maßnahme wirken. Auch die Strafe könnte milder ausfallen.
Die Jugendgerichtshilfe sagt sinngemäß: Gerader Lebenslauf. Zitat: „Er schafft es, allein zurecht zu kommen.“ Und seine Freundin will er heiraten.
Hartes Urteil für Paketzusteller
Staatsanwältin Wiest sagt: „Ich sehe keine jugendtypische Motivation bei der Tat.“ Neben 1600 Euro Geldstrafe fordert sie acht Monate Führerscheinsperre. Dem schließt sich Richterin Dallas-Buob im Urteil an: „Acht Monate Führerscheinsperre. Sie haben bewusst die Konsequenzen in Kauf genommen. Sie müssen schauen, ob Sie sich einen neuen Job suchen oder als Beifahrer Kollegen schulen können.“ Verurteilt wurde er als Erwachsener.
Fall zwei. Uneidliche Falschaussage. 10 Uhr. Am 2. Mai klaute die Angeklagte mit einem damaligen Bekannten eine Apple Watch aus einen vergessenen Rucksack in Freudenstadt.
„Ich wollte die Apple Watch zur Polizei bringen“
Im Juli 2025 sagt sie vor dem Gericht in Rottweil: „Ich wollte die Uhr zur Polizei bringen.“ Ihre Freundin sagte dagegen aus: „Sie hatte die Uhr an, die war aktiv. Sie hat mich mittags besucht, bei mir übernachtet.“ Die Staatsanwältin zeigte sie danach wegen uneidlicher Falschaussage an.
Im Amtsgericht Horb bleibt die Angeklagte bei ihrer Aussage von damals – und sagt noch: „Ich hatte Angst.“
Jugendgerichtshilfe: Angeklagte hatte Probleme
Die Jugendgerichtshilfe sagt: Berufsfachschule abgebrochen. Psychische Probleme. Therapie. Aus Angst vor einem Konflikt mit den Eltern sei sie damals nicht zur Polizei. Weil die Angeklagte zur Tatzeit 18 Jahre war, sei Jugendstrafrecht anzuwenden. Zitat: „In der Lebensgestaltung ist viel in Bewegung.“
Für die Unterschlagung der Apple Watch habe sie schon 25 Sozialstunden abgeleistet. Derzeit arbeite die Angeklagte in einer festen Anstellung.
Die Staatsanwältin will wissen, was die Angeklagte jetzt plant. Antwort: „Ich will mein Leben weiter auf die Reihe kriegen. Ich habe keinen Kontakt mehr zu der Gruppe von damals.“
Darum gibt es Freispruch für diese Angeklagte
Die Staatsanwältin: „Die Angeklagte hat Sozialstunden für die Apple Watch abgeleistet. Das Verfahren heute war ein weiterer Denkzettel.“ Sie folgt dem Vorschlag der Richterin, das Verfahren ohne weitere Auflagen einzustellen. Dallas-Buob: „Sie brauchen nichts, um ihr Leben in die richtige Richtung zu lenken.“
Die beiden Fälle machen deutlich: Das Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung, das Erwachsenenstrafrecht auf Ahndung – der Unterschied kann weitreichende Folgen für das weitere Leben haben.