Ein Aufkleber für Demokratie, Diversität und Toleranz klebt an einer Laterne in Horb. Bürger setzen Zeichen, dennoch kam es im vergangenen Jahr zu rassistischen Äußerungen. Foto: Schülke

Nach genau einem Jahr stehen zwei Männer wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Horb. In zwei Bars in Horb soll es mehrfach zu rassistischen Äußerungen gekommen sein. Das Problem: Nur mit einer klaren Zuordnung kann das Gericht verurteilen.

Verschiedene rassistische Beleidigungen soll ein gambischer 30-Jähriger vor einem Jahr zu hören bekommen haben. Die Tat habe am 28. Januar 2024 in zwei Gaststätten in Horb stattgefunden und veranlasste ein großes Polizeiaufkommen mit Kontrollen.

 

Auf der Anklagebank saßen zwei Männer im Alter von 30 und 43 Jahren. Ihnen wurde vorgeworfen den Betroffenen, der zu diesem Zeitpunkt mit seiner Lebenspartnerin zur Fasnet nach Horb gekommen war, beleidigt zu haben. Der Betroffenen soll in der ersten Gaststätte von Angeklagtem A und in einem zweiten Lokal von Angeklagtem B rassistisch beleidigt worden sein. Sie hätten so ihre Missachtung zum Ausdruck gebracht, so die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklageschrift.

Männer bestreiten die Tat

Beide Angeklagten ließen durch ihren Verteidiger eine abschließende Erklärung verlesen. In diesen bestritten beide Männer, Beleidigungen gegenüber dem 30-Jährigen getätigt zu haben.

Doch das Paar erinnert sich an eine ganz andere Lage. Das in Freudenstadt ansässige Paar sei gemeinsam nach einem Fasnets-Umzug in Horb in eine Gaststätte gegangen, um etwas zu trinken und auf den Sohn der Partnerin zu warten. Bereits kurz nach dem Eintreffen, seien durch den Angeklagten A rassistische Aussagen getroffen worden. Danach seien in der Gruppe von mindestens drei Männern mehrfach Beleidigungen gefallen.

„Ich wollte mein Leben in Sicherheit bringen“

Ein tätowierter Mann der Gruppe sei darauf hin auf das Paar zugegangen und soll seine Lebenspartnerin ebenfalls rassistisch beleidigt haben. Darauf hin wollte das Paar die Gaststätte verlassen und in eine andere gehen.

Nachdem eine Flasche nach ihnen geworfen wurde, rannte der Betroffene vollends hinaus. „Ich wollte mein Leben in Sicherheit bringen. Ich hatte Angst“, beschreibt der 30-Jährige die Situation. In dem anderen Lokal verständigte seine Freundin die Polizei. Die Angeklagten und ihre Gruppe seien ihnen dorthin gefolgt, dann aber von der Wirtin verwiesen worden.

Die schwierigste Aufgabe der Richterin war nun, herauszufinden, wer der Angeklagten was genau gesagt hat. Und auf Grund der vergangen Zeit und Lücken in den Erinnerungen der Zeugen, war das auch bis zum Schluss nicht klar zuzuordnen. Sicher war für die Richterin aber, dass es in der Gaststätte zu rassistischen Beleidigungen von einer Gruppe gegen den 30-Jährigen gekommen war.

Freispruch und Geldauflage

Die Sachlage verdichtete sich vor allem gegen Angeklagten A, der wohl der Auslöser der Beleidigungen war. Bei dem zweiten Angeklagten konnte jedoch nicht mit Sicherheit bestätigt werden, dass er auch rassistische Äußerungen getätigt hatte. Die Richterin schlug daher vor, das Verfahren einzustellen, da die Beweislage nicht eindeutig sei – aber unter Auflagen. Darauf hin wurde A eine Geldstrafe von 800 Euro an die „Aktion Deutschland hilft“ auferlegt.

Rassistische Äußerungen sollen nicht toleriert werden

Verteidiger B hingegen lehnte den Vorschlag ab, da aus dem Verfahren nicht erkenntlich wurde, dass sein Mandant rassistische Beleidigungen geäußert haben sollte, und vor allem sei der Ort in der Anklageschrift – und zwar das zweite Lokal – laut Zeugenaussagen nicht der Ort des Geschehens gewesen. Er beantragte einen Freispruch, der von der Staatsanwaltschaft und der Richterin bestätigt wurden.

Zum Schluss bekräftigte die Richterin, dass solch rassistischen Äußerungen nicht zu tolerieren sind, auch nicht aus einer Gruppendynamik heraus.