Bei einem vorbestraften Drogenkonsumenten findet die Polizei Kokain. Statt einer Haftstrafe plädiert die Staatsanwaltschaft auf Bewährung – und das Gericht zieht mit. Warum?
Ein mehrfach vorbestrafter 24-jähriger Mann fährt aus dem Raum Stuttgart nach Horb, um Kokain zu kaufen. Er muss sich deshalb wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Schöffengericht in Horb verantworten.
In der Nacht des 6. August 2024 fährt der 24-Jährige von Bildechingen auf der B 28 Richtung Hohenberg. Eine Polizeistreife will ihn kontrollieren. Als die Beamten hinter ihm fahren, beschleunigt er. Die Polizei verliert den Blickkontakt.
Doch sie findet sein Auto wieder auf einem Parkplatz. Im Gebüsch raschelt es, und der Angeklagte tritt den Polizisten entgegen. „Ich hatte Angst, weil ich heute einen Joint geraucht habe“, sagt er damals.
Keine Fahrerlaubnis, aber viel THC im Blut
Auf dem Revier stellt sich heraus: Er hat viel THC, den Wirkstoff von Cannabis, im Blut. Und er hat auch keine Fahrerlaubnis. Ebenfalls führt er keinen Fahrzeugschlüssel mit sich. Und: Warum war er im Gebüsch?
Nachdem sie den Angeklagten entlassen haben, fahren die Polizisten erneut zum Parkplatz – und werden fündig. Was die Beamten zuvor übersehen haben: Hinter dem Gebüsch führt ein Weg entlang. Dort entdecken sie neben dem Autoschlüssel eine Tüte mit 88,7 Gramm Kokain. Das sei eigentlich die Menge eines Dealers, betont Richterin Jennifer Dallas-Buob später in der Verhandlung. „Das sind 732 Konsumeinheiten.“
Schon im jungen Alter Kontakt mit starken Drogen Nachdem er die Tatumstände gestanden hat, erzählt der Angeklagte nun vor Gericht, wie er in die Drogensucht abrutschte: erstes Mal Tabak mit 13 Jahren, Alkohol und Cannabis ab 15, Ecstasy mit 16. Ab 17 Jahren dann Kokain. Seine Ausbildungsstelle als Stukkateur, die sein Vater organisierte, verliert er. Sein Lebenstraum ist eine eigene Bar; sein Vater hilft ihm, sie mit aufzubauen. Doch immer mehr schlechte Freunde scharen sich um den Angeklagten. „Wir saßen bis in die Morgenstunden zusammen in der Bar und haben konsumiert“, sagt er. „Teils habe ich die Kasse geplündert, um Drogen zu kaufen.“
Selbstreflexion und Suchthilfe in der Haft Für gefährliche Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Nichtbezahlen der Haftpflichtversicherung muss er bereits eine Haftstrafe verbüßen. Deshalb wurde er auch in Handschellen in den Gerichtssaal geführt.
Die Erfahrungen in der Haft ihn geprägt. Er habe gelernt, sich selbst zu reflektieren und nicht auf Provokationen einzugehen. Auch habe er Kontakt zur Drogenberatung aufgenommen.
„Der Klügere gibt nach, macht jetzt zum ersten Mal in meinem Leben Sinn für mich“, sagt er. „Ich habe das erste Mal nach zehn Jahren meine Lebensfreude zurück.“ Er wirkt sehr klar, aufgeräumt, fast schon fokussiert. Sein Ziel: eine Suchttherapie am Bodensee, weit weg von den falschen Freunden, die ihn in seiner Haftzeit nicht ein einziges Mal besucht oder kontaktiert hätten. Im Gegensatz zu seiner Familie, die nicht nur während der Haft hinter ihm steht, sondern auch im Gerichtssaal anwesend ist.
Staatsanwalt zeigt sich beeindruckt Die Bemühungen des Angeklagten machen Eindruck. „Als ich hereingelaufen bin, dachte ich, das wird ein ganz klarer Fall“, so Oberstaatsanwalt Markus Wagner. „Aber manche Menschen brauchen den Einschnitt der Haft. Ich gebe ihnen eine Chance.“ Das Schöffengericht folgt dem Plädoyer. Die Richterin verliest die Auflagen: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich muss er die angestrebte Therapie durchziehen und darf während seiner vierjährigen Bewährungszeit keine Drogen konsumieren.
„Ich habe einige Fehler gemacht, die ich ausbaden muss. Ich werde auf keinen Fall ein zweites Mal hier sitzen“, verspricht der nun Verurteilte. Als er aus dem Saal geführt wird, umarmt ihn sein Vater und gibt ihm einen Kuss auf die Stirn.