Knapp 150 Gramm Marihuana hat die Polizei hinter dem Sofa im Elternhaus des Angeklagten gefunden. Foto: Oliver Berg/dpa

Ein bürgerliches Leben, eine geregelte Arbeit, Frau und Kinder. Wer wünscht sich das nicht? Letzteres hat ein 25-Jähriger bereits. Ein Übernahmevertrag bei der Arbeit soll im März folgen. Wenn da nicht knapp 150 Gramm Marihuana wären, mit denen der junge Mann Handel getrieben haben soll. Dafür musste er sich vor dem Horber Amtsgericht verantworten.

Horb/Region - "Wie erklären Sie sich, dass bei der Durchsuchung bereits verkaufsfertige Tütchen gefunden wurden?", wollte die Staatsanwältin bei der Vernehmung des Angeklagten wissen. Er portioniere sich das Marihuana immer vor, erwiderte jener. Schließlich konsumiere er "sehr stark", drei bis vier Gramm am Tag, an den Wochenende auch mehr, wenn er nicht arbeiten müsse.

Er habe aber auch schon Freunden bei Engpässen ausgeholfen. "Was heißt aushelfen?", hakte Richter Albrecht Trick nach. Es kam heraus: Der Selbstkostenpreis für ein Gramm Marihuana beträgt um die acht Euro. Der Angeklagte gab das Gramm für zehn Euro weiter.

Im Juli des vergangenen Jahres wurde das Haus der Eltern, wo auch der Angeklagte wohnte, durchsucht. Der bei der Verhandlung vernommene Kriminalbeamte erklärte, dass man die Drogen in drei Plastikdosen hinter dem Sofa im Wohnzimmer aufgefunden habe. Außerdem seien noch eine Feinwaage zum Portionieren sowie Abpack-Tüten im Schlafzimmerschrank sichergestellt worden.

Im Bundeszentralregister: bereits mehrere Einträge

Der Beamte führte einen Chatverlauf mit einer beteiligten Person an, der zudem für ein Handeltreiben spreche. Darin enthalten auch Szene-Wörter wie Schoki für Haschisch oder Salat für Marihuana. Exakt waren es 148,27 Gramm, die bei der Durchsuchung sichergestellt wurden. Dafür habe er ein, zwei Tage vorher in Stuttgart rund 1300 Euro hingelegt, gab der 25-Jährige an. Namentlich wollte er die Dealer nicht nennen.

Auch im Bundeszentralregister ist der Angeklagte bereits mehrfach eingetragen. Unter anderem für Beleidigung, unerlaubtes Führen einer Schusswaffe, und mehr. Auf die Nachfrage Tricks, was denn da los gewesen sei, er mache heute hiernach gar nicht den Eindruck, gab der Angeklagte unter anderem an, dass er "besoffen" gewesen sei.

Jedenfalls: "Meine Frau hat gesagt, entweder Familie oder Drogen", sprach der 25-Jährige. Deswegen habe er jetzt auch angefangen, den Konsum zu reduzieren. Die Verlobte war ebenfalls im Gerichtssaal zugegen, das gemeinsame zweijährige Kind an der Hand, ein weiteres soll schon im Juli folgen.

Trick: "Schauen Sie, dass Sie mit dem Kiffen aufhören"

Und dann noch 3000 bis 4000 Euro Schulden, die er auch noch abzahlen müsse, so der Angeklagte. Er hoffe, dass er eine "gute Chance" bekomme, um einen "bürgerlichen Lebensweg" einzuschlagen, er bereue weiter seine Taten. Seine Familie sei ihm wichtig. Er mache seinen Job gut, der Arbeitgeber sei zufrieden, ein Festvertrag warte ihm März, so der Verteidiger.

Die gute Sozialprognose berücksichtigte auch der Richter bei seinem Urteil. Der 25-Jährige wurde wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Handeltreiben, eine Gewinnmarge sei eben da gewesen, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem wurden ihm Gespräche mit der Sucht- sowie Schuldnerberatung auferlegt. Eine Geldauflage wiederum gab es keine, da eben noch keineswegs geringe Schulden zu regulieren seien.

Jedoch müsse der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen. Trick: "Da kommt ordentlich was auf Sie zu." Und: "Schauen Sie, dass Sie mit dem Kiffen aufhören", ermahnte der Richter, denn das könne wieder zu neuen Straftaten führen und dann die Bewährung gefährden.