Der Hauptangeklagte ist bereits polizeilich bekannt gewesen. Foto: Link

Vor dem Hechinger Gericht mussten sich am Dienstagmorgen drei Männer verantworten. Die Anklage lautete unter anderem auf räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Nötigung.

Hechingen - Reuevoll wirkt der Hauptangeklagte nicht gerade, als er am Dienstagmorgen im Verhandlungssaal 181 im Amtsgericht Hechingen das Wort ergreift, um sich zu den Anklagepunkten zu äußern, die gegen ihn erhoben wurden.

Dabei sind es nicht gerade Kavaliersdelikte, die der Angeklagte zum Teil gemeinschaftlich mit zwei weiteren begangen haben soll: Versuchte räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und der Handel mit Betäubungsmitteln. Stattdessen gibt er sich betont lässig.

800 Euro gefunden

Die etwa zehn bis elf Gramm Marihuana, die beim Angeklagten bei einer Durchsuchung im vergangenen Jahr sichergestellt werden konnten, hätte er selbst konsumieren wollen. "Und die 800 Euro, die wir gefunden haben?", möchte der Staatsanwalt wissen. Das sei das Urlaubsgeld von "verschiedenen Kollegen" gewesen, das bei ihm zwischengeparkt worden sei, so der Hauptangeklagte.

Der Staatsanwalt ist nicht überzeugt: "Alles deutet auf ein Handel hin". So seien bei der Durchsuchung nicht nur das Marihuana und das Bargeld, sondern unter anderem auch eine Liste mit Namen, diverse Verpackungsmaterialien und ein Handy beschlagnahmt worden.

Geschehen mit Handy gefilmt

Doch darum soll es bei der Gerichtsverhandlung nur hintergründig gehen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Tat, die der Hauptangeklagte zusammen mit einem weiteren Angeklagten im Juli des vergangenen Jahres begangen haben soll.

So sollen zwei der drei Angeklagten einen jungen Mann am Bahnhof in Hechingen zusammengeschlagen, erpresst und genötigt haben. Der dritte Angeklagte wird der Beihilfe verdächtigt. Er hatte das Geschehen mit seinem Handy gefilmt. Alle drei Angeklagten gestehen ihre Taten vor Gericht.

Der Angeklagte, der sich wegen Beihilfe verantworten muss, gibt an, er wisse selbst nicht, weshalb er das Video aufgenommen habe. Er beharrt darauf, ein unbeteiligter Zuschauer gewesen zu sein. So betont er, "ungefähr zehn Meter" von den anderen beiden Angeklagten und dem Geschädigten entfernt gestanden und lediglich als unwissender Fahrer fungiert zu haben.

Täter forderten 1000 Euro

Es werden mehrere Zeugen gehört, unter anderem auch der Geschädigte selbst. Er schildert erschreckende Szenen: So sei er abwechselnd von zwei der drei Angeklagten geohrfeigt und dazu genötigt worden, sich zu entkleiden und seine Wertsachen abzugeben.

Außerdem forderten die beiden Täter 1000 Euro von dem Opfer. Einer der Angeklagten zeigt sich während der Befragung sehr reuig. So habe er sich bereits bei dem Geschädigten entschuldigt, was dieser auch angenommen habe.

Die Gründe, die zu dem Gewaltausbruch geführt haben, können die Angeklagten selbst nicht so richtig benennen. Es ist von Eifersucht die Rede, von kleineren Streitereien. Dem Staatsanwalt leuchtet das nicht ein. Er zeigt sich unverständlich: Wie könne man aus so "nichtigem Anlass" auf für das Opfer derart "erniedrigende Weise" vorgehen?

Bisher hat kein Umdenken stattgefunden

Da der Hauptangeklagte im Sinne des Gesetzes noch als Heranwachsender anzusehen ist, hatte sich die Jugendgerichtshilfe mit seinem Fall befasst. Eine Vertreterin gibt vor Gericht eine negative Zukunftsprognose für den Hauptangeklagten ab, der sich bereits wegen Fällen von Sachbeschädigungen und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor Gericht hatte verantworten müssen. Die "bisherigen erzieherischen Maßnahmen" hätten bei dem Hauptangeklagten "kein Umdenken" bewirken können.

Das Urteil

Dementsprechend fällt auch das Urteil der Richterin aus. So wird der Hauptangeklagte zu einer Jugendhaftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Mittäter wird aufgrund seiner "glaubhaften Reue" und der Tatsache, dass er bisher nicht vorbestraft gewesen ist, zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der dritte Angeklagte, welcher der Beihilfe beschuldigt wurde, wird zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verpflichtet. Der Hauptangeklagte zeigt sich unbeeindruckt von dem Urteil.