Der Schauplatz des Prozesses: das Landgericht in Hechingen Foto: Beate Marschal

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern steht ein 37-jähriger Albstädter in Hechingen vor Gericht: Er soll gegenüber einer Zwölfjährigen übergriffig geworden sein. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Der Vorwurf, welche die Staatsanwaltschaft im Prozess vor dem Amtsgericht Hechingen gegen den 37-jährigen Albstädter erhebt, wiegen schwer: sexueller Kindesmissbrauch. Er hatte im September 2023 mit seiner zweijährigen Tochter eine „frühere Bekannte“ – so der Angeklagte – besucht. Laut Anklage soll er bei dieser Gelegenheit die zwölfjährige Tochter der Gastgeberin genötigt haben, ihn im Intimbereich zu berühren. Überdies soll er das Mädchen beim Abschied in einem unbeobachteten Moment auf den Mund geküsst haben.

 

Den Besuch in der Wohnung bestritt der 37-Jährige nicht, die Vorwürfe dagegen schon: Er habe lediglich mit dem Mädchen ein Buch auf dem Sofa gelesen – ein Schulbuch über Sexualkunde, wie er auf Nachfrage der Richterin erklärte. Gewiss, es sei ihm seltsam vorgekommen, dass die Zwölfjährige sich für die gemeinsame Lektüre dieses Buch ausgesucht habe, aber sie hätten sich auch nur kurz darüber unterhalten. Später beim Abschied habe er ihr ein „Bussi“ auf die Wange geben wollen, doch habe sie in diesem Augenblick den Kopf in seine Richtung gedreht, und deshalb sei der Kuss auf dem Mund gelandet.

Ein Kinderlexikon und Sexualkundebuch

Das Mädchen hatte sich tags drauf weinend einer Erzieherin anvertraut, die darauf die Mutter benachrichtigte. Diese schilderte den Sachverhalt ganz anders: Die heute 35-Jährige hatte während des Vorfalls mit der Tochter des Angeklagten gespielt und dem Sofa den Rücken zugewandt, so dass sie nicht sehen konnte, was sich dort abspielte. Indes ist sie sich ganz sicher, ist das Buch, das ihre Tochter ausgesucht hatte, ein Kinderlexikon war und kein Buch über Sexualkunde.

Auf Nachfrage beschrieben Mutter und Erzieherin das Mädchen so: Es sei schon damals groß gewachsen gewesen, jedoch von eher kindlichem Körperbau. Stets wissbegierig und aufgeweckt sei sie gewesen, erklärte die Mutter, aber alles andere als frühreif, vielmehr eher verzögert in ihrer Entwicklung. Sie verstehe nicht immer alles und erfinde auch mal Geschichten, wie es Kinder eben täten.

„Die Geschichte ist immer die gleiche“

Nicht aber in diesem Fall: „Sie ändert keine Details, die Geschichte ist immer gleich.“ Die heute 14-Jährige habe auch damals schon um die Bedeutung ihres Intimbereich gewusst; die sexuelle Aufklärung des Kindes, versicherte die Mutter, sei ihr ein wichtiges Anliegen gewesen. Es sei auch ganz klar, dass die Zwölfjährige mit den Handlungen des Angeklagten nicht einverstanden gewesen sei – weder mit denen auf dem Sofa noch mit dem Kuss.

„Es kommt immer wieder hoch“

Die Mutter hat, wie sie vor Gericht versicherte, den Kontakt zum Angeklagten nach dem Vorfall abgebrochen, der ihre Tochter noch immer belaste. „Es bleibt im Hintergrund – aber es kommt immer wieder hoch.“ Um noch mehr Klarheit zu gewinnen, behält das Gericht es sich vor, eventuell weitere Zeugen anzuhören; außerdem soll ein psychologisches Gutachten eingeholt werden. Der Prozess wird daher zu einem späteren Termin fortgesetzt.