Eine 35-Jährige aus Bitz wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie war im Besitz von größeren Mengen an Betäubungsmitteln.
Das am Amtsgericht Hechingen verkündete Urteil sorgte bei der 35-jährigen Angeklagten für reichlich Tränen. Denn die Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wurde nicht, wie erhofft, zur Bewährung ausgesetzt. Dafür werden fünf Monate laut Richter Bernd Koch als vollstreckt anerkannt, da das Verfahren sich verzögert hatte. Weshalb die Frau aus Bitz nicht mit Milde rechnen konnte, lag unter anderem daran, dass sie bereits 13 Vorstrafen hat – manche davon einschlägig – und es sich um den dritten Bewährungsbruch handelt.
„Wir reden über ein Verbrechen, das hier begangen wurde“, stellte der Richter deutlich fest. Das Verbrechen besteht darin, dass die Angeklagte Betäubungsmittel in nicht unerheblicher Menge besaß. Mehrfach anonym bei verschiedenen Polizeidienststellen mittels Schreiben angeschwärzt, rückten am 7. Juli 2023 Polizeibeamte zur Hausdurchsuchung an, wie der als Zeuge geladene Ermittlungsbeamte schilderte. Noch bevor sich die Beamten Zutritt zu den Räumen verschaffen konnten, flog zunächst durch das Küchenfenster eine Jutetasche und hinterher noch eine Dose – den Polizisten quasi vor die Füße. Außerdem wurde in der Mikrowelle eine Feinwaage entdeckt und im Abfluss steckte ein zerrissener Zettel mit Zahlen und Buchstaben. Was die Polizeibeamten zudem in der Bitzer Wohnung entdeckten, waren ein aufgebautes Zelt mit einer sehr kleinen und einigen verkümmerten Cannabispflanzen sowie abgebaute Zelte und Verpackungsmaterial.
Kein Handel nachweisbar
Sichergestellt wurden unter anderem 478 Gramm Marihuana mit einer Wirkstoffmenge von 97,42 Gramm THC und 12,5 Gramm Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 82 Prozent und somit 11,2 Gramm CHC Wirkstoffmenge. „Also ganz ordentlicher Stoff“, stellte der Richter fest. Die Staatsanwältin machte es mit anderen Zahlen fest: 6494 Konsumeinheiten Cannabis und 385 Konsumeinheiten Kokain. Damit hatte die Angeklagte die Freimengen um das zwölffache beim Cannabis und um das 2,31-fache beim Kokain überschritten.
Ein Handel mit den Betäubungsmitteln läge zwar nahe, stellte die Staatsanwältin fest, zumal eine Feinwaage und Verpackungsmaterial sowie der dubiöse Zettel aufgefunden wurden. Allerdings konnte man dies der Angeklagten nicht nachweisen. Selbst die Auswertung des beschlagnahmten Mobiltelefons ergab nichts dergleichen. Die geständige Angeklagte erläuterte, dass sie das Cannabis zum Eigenkonsum angebaut habe und es inzwischen aufgrund ihrer ADHS-Erkrankung auf Rezept erhalten würde, aber dennoch selbst Pflanzen anbaue. Mit dem Kokainkonsum habe sie aber schon vor etwa fünf Jahren aufgehört. Im Haus hätten sich eben noch Reste befunden.
Heikel wird das Ganze, wenn man weiß, dass ein weiteres Verfahren anhängig ist, bei dem es wohl wieder um Betäubungsmittel geht. Bei einer weiteren Hausdurchsuchung hatten die Beamten wohl im April 2025 unter einem Sofakissen einen Kulturbeutel mit Kokain und Konsumgegenständen aufgefunden, dessen Herkunft sich die Angeklagte nicht erklären kann und was in einem weiteren Strafverfahren erläutert werden muss.
Stets Milde walten lassen
Im laufenden Verfahren verlas der Richter die Auszüge aus dem Strafregister. Insgesamt 13 Einträge finden sich dort. Der erste betrifft einen Diebstahl, als die Angeklagte erst 15 Jahre alt war. Es folgen Körperverletzung, Leistungserschleichung, gemeinschaftlicher räuberischer Diebstahl, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und in mehreren Fällen unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Die Verfahren betreffen verschiedene Städte aus dem gesamten süddeutschen Raum.
Stets habe das Gericht Milde walten lassen, fasste Richter Koch in seinem Resümee zusammen. Das habe die Frau aber nicht von weiteren Straftaten abgehalten. Die Angeklagte schilderte, dass sie ein Jahr alt war, als ihr Vater gestorben ist, woraufhin die Mutter alkoholkrank wurde. Mit zwölf Jahren kam sie zunächst in eine psychosomatische Klinik und im Alter von 13 bis 16 war sie in einer Wohngruppe, bezog dann nach dem Schulabschluss mit 16 Jahren eine eigene Wohnung und machte eine Ausbildung. „Ich habe damals schon gekifft. Ich war sehr beeinflussbar“, meinte die mehrfach Vorbestrafte, die bei der vom Richter vorgeschlagenen Möglichkeit einer stationären Suchttherapie die Augen aufriss und meinte: „Ich habe ein Leben!“ Sprich eine Beziehung und seit Januar auch eine feste Anstellung – beim derzeitigen Lebenspartner, der ebenfalls bekennender Cannabiskonsument ist.
Keine günstige Prognose
Diesen Ausspruch mit aufgerissenen Augen zeige dem Gericht, dass von der Angeklagten eigentlich kein Therapiebedarf gesehen werde, so der Richter: „Dass jemand behauptet, er sei vom Kokain weg, und meint, das Leben ohne tiefgreifende Therapie weiterführen zu können, ist als naiv zu bewerten.“ Schließlich rede man hier nicht von „ein wenig kiffen“. Für eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung gebe es laut Richterspruch weder eine günstige Prognose noch besonderen Umstände und das sei Voraussetzung dafür. Die Angeklagte wird also voraussichtlich die nächste Zeit in Haft verbringen.