Kinderpornografische Bilder und Videos sind keine „Schnappschüsse“, sondern Produkt von Leid, betont die Richterin. Foto: SZ-Designs - stock.adobe.com/SZ-Designs

Am Amtsgericht Hechingen ist ein 24-Jähriger Besitzer von Kinderpornografie verurteilt worden.

Wegen Besitz von mehr als 2000 kinderpornografischen Bildern und mehr als 100 Videos wurde ein nicht vorbestrafter 24-jähriger Burladinger vor dem Jugendschöffengericht in Hechingen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Bilder und Videos stellen Kinder in pornografischen Posen sowie den Geschlechtsverkehr zwischen Kindern oder von Kindern und Erwachsenen dar.

Im März 2019 hatte der Angeklagte im Rahmen einer Chat-Gruppe kinderpornografische Bilder verschickt – im Rahmen von Ermittlungen gegen den Empfänger wurde die Polizei auf den Angeklagten aufmerksam und fand im Februar 2022 bei einer Hausdurchsuchung das Material. Der Angeklagte zeigte sich nach Angaben der Polizei von Anfang an kooperativ und bestätigte auch vor dem Gericht die Vorwürfe.

Der Angeklagte sagte, er habe die Bilder und Videos in der WhatsApp-Gruppe bekommen und nach seinem Austritt aus der Gruppe vergessen zu löschen. Weitere Bilder und Videos habe er auf Internetseiten heruntergeladen, auf die er sich „durchgeklickt“ habe.

Keine Schnappschüsse sondern Produkt von Leid

Die Richterin betonte, dass kinder- und jugendpornografische Fotos nicht aus einem „Schnappschuss“ entstehen, sondern in der Regel mit jahrelangem Missbrauch und Gewalt seitens der Produzenten solcher Aufnahmen einhergehen. Jeder, der solche Bilder konsumiert und weiterverbreitet, unterstütze dies.

Ein Mitarbeiter des Jugendamts berichtete von schweren sozialen Bedingungen, unter denen der Angeklagte aufwuchs. So musste er bereits im Säuglingsalter von seinen suchtkranken Eltern entfernt und in Gastfamilien untergebracht werden; seine sechs Geschwister ereilte dasselbe Schicksal. In seiner ersten Gastfamilie habe der Angeklagte Missbrauch und Gewalt erfahren. Es folgten mehrere Wechsel in unterschiedliche Gastfamilien.

Verteidiger will Verurteilung

Derzeit soll er eine neue Wohnung im Rahmen des Vereins für Sozialpsychiatrie bekommen. Trotz Einschränkungen in der Entwicklung und einem Behinderungsgrad von 50 Prozent machte er einen Hauptschulabschluss und fand auf dem regulärem Arbeitsmarkt eine Anstellung.

Der Angeklagte habe „sich wirklich bemüht“ um einen Therapieplatz, sagte dessen Betreuerin. Doch ohne gerichtliche Verurteilung habe sich keine Stelle in der gesamten Region bereit erklärt, ihm einen Platz anzubieten. Sogar die Verteidigung plädierte deshalb für eine Verurteilung: „Der Angeklagte bekommt keine Hilfe, bevor eine Verurteilung da ist.“

Zu den Bewährungsauflagen gehören 50 Arbeitsstunden und das Wahrnehmen einer Therapie, in der ein Umgang mit pädophilen Neigungen Thema ist, verkündete die Richterin im Urteil.