Eine Impfbefreiung, die der Mediziner ausstellte, entbehrte einer ausreichenden Grundlage. Absicht oder Fahrlässigkeit erkannte das Amtsgericht jedoch nicht.
Ein Arzt hat ein nachweislich unzutreffendes Attest ausgestellt. Es bescheinigte die Masern-Impfunverträglichkeit eines kleinen Mädchens. Niemand ist zu Schaden gekommen. Allerdings stand derselbe Arzt schon einmal vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wurde, er habe in der Corona-Zeit Schülern Maskenbefreiungen ausgeschrieben, die der medizinischen Grundlage entbehrten – „Gefälligkeits-Atteste“.
Der damalige Prozess endete in zweiter Instanz im vergangenen Juli mit einem Freispruch. Auch dieses Mal ging die Staatsanwaltschaft anfänglich davon aus, der Mann habe bei dem Masernattest wider besseres Wissen gehandelt.
Vor dem Amtsgericht Hechingen schilderte der Mediziner, wie er das Mädchen eingehend untersuchte und einen Test auf Unverträglichkeit durchführte. Nach Rücksprache mit Fachleuten und nicht zuletzt aufgrund der familiären Vorgeschichte des Kindes sei er zu dem Ergebnis gelangt, eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln könne bei dem Kind sogar tödlich enden.
Als Sachverständigen hatte das Gericht Professor Markus Rose aus Stuttgart geladen. Er ist Kinderarzt und Allergologe. Rose, der auch in der Forschung arbeitet, ging wohlwollend auf den Kollegen auf der Anklagebank ein. Er würdigte dessen Engagement und stellte zudem die Schwierigkeiten in Rechnung, die sich in der modernen Medizin aufgrund ihrer Spezialisierung und Verzweigung in immer kleinteiligere Fachgebiete ergeben.
Arzt deutete geschilderte Symptome verkehrt
Den vorliegenden Fall beurteilte der Experte aber so, dass der Arzt die von der Mutter geschilderten Symptome des Mädchens, etwa Fieber nach einer vorangegangenen Impfung, komplett verkehrt deutete. Er habe sich weiter auf einen Test gestützt, der über die Unverträglichkeit eines Impfstoffs im Körper eines Menschen gar nichts auszusagen vermag, weil er dafür ungeeignet ist. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen waren demnach falsch und das Mädchen wurde infolgedessen nicht gegen eine Krankheit geimpft und geschützt, die noch immer die Ursache für zahlreiche Todesfälle unter Kindern darstellt.
Eindeutiges Urteil
Rose warnte ausdrücklich davor, Masern zu unterschätzen. Die Krankheit trete heutzutage nur deshalb seltener oder mit milderem Verlauf auf, weil große Teile der Bevölkerung immunisiert werden. Der Mutter legte der Sachverständige in seinem ausführlichen Vortrag dringend ans Herz, versäumte Impfungen an ihrem Kind nachholen zu lassen.
Es ging in dem Prozess jedoch nicht um fachliches Können oder um eine Fehldiagnose, sondern darum, ob der Angeklagte bewusst falsch oder fahrlässig handelte. Zu dem Ergebnis kam die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Desmond Weyl abschließend nicht. Die Verhandlung endete mit einem Freispruch.