Das Amtsgericht Hechingen hat einen Mann aus Bisingen wegen einer Äußerung im Kurznachrichtendienst X verurteilt. Foto: Kost/Stock.Adobe.com DenPhoto/ Composing: Hürster

Ein Mann aus Bisingen stand wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ vor Gericht. Für das Urteil war dabei nicht ausschlaggebend, dass er dies nach eigenen Angaben unwissentlich tat.

Eine tödliche Prügelattacke in Magdeburg hatte im Mai 2024 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nach Tritten von drei Jugendlichen war ein 33-Jähriger verstorben. Zahlreiche Bürger äußerten dabei ihr Unverständnis über das aus ihrer Sicht milde Urteil der Justiz. Die Bild-Zeitung titelte in einem Artikel vom 17. Mai 2024: „Jugendliche Tottreter müssen nicht in Haft“.