Vor dem Amtsgericht Hechingen wurde jüngst wegen versuchter räuberischer Erpressung verhandelt. Foto: Roth

Das Schicksal eines 46-Jährigen hat sich jüngst vor dem Amtsgericht Hechingen offenbart. Bei der Bundeswehr in die Sucht geflüchtet, begeht er alkoholisiert wiederholt Straftaten.

Wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung musste sich ein 46-Jähriger vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten. Er soll am 24. Juni 2024 in einem Mehrparteienhaus in Hechingen an der Haustür die Miete von einem Bewohner gefordert haben, obwohl er weder Vermieter noch von diesem zum Eintreiben der Miete bemächtigt war.

 

Als der angebliche Schuldner der Geldforderung nicht nachkam, habe der Angeklagte dem Mieter unter anderem mit der russischen Mafia gedroht. Dazu, so die Anklageschrift weiter, werde er ihn aus dem Fenster werfen, wenn er der Zahlungsaufforderung nicht nachkomme. Als die drohenden Worte keine Wirkung zu zeigen schienen, soll der 46-Jährige sein Opfer gegen Kopf und Bauch geschlagen haben. Letztlich ließ er von dem Hausbewohner ab.

Prellungen und eine verletzte Nase waren die physischen Folgen der Tat, die psychischen Auswirkungen äußerten sich in Angstzuständen, wie der Geschädigte im Zeugenstand betonte. „Ich hatte Angst in meiner eigenen Wohnung, habe geweint und gezittert.“

Freundlicher Eindruck

Die Anklage der Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild eines brutalen Täters, gegenteilig verhielt sich der zuletzt in U-Haft sitzende Angeklagte während der Verhandlung. Einen freundlichen, höflichen, gar reumütigen Eindruck machte der 46-Jährige und ließ über seinen Verteidiger ausrichten, wie es aus seiner Sicht zu der Tat gekommen sei.

Sein aggressives Verhalten sei auf seinen immensen Alkoholkonsum zurückzuführen. Hinzu kam, dass er an jenem verhängnisvollen Juni-Mittag auf einen entfernten Bekannten in Tübingen getroffen sei, der – was ein Zufall – zu jenem Zeitpunkt Hausmeister in dem Hechinger Gebäude war, in dem sich abends die Tat abspielte. Auch dieser Bekannte sei dem Alkohol nicht abgeneigt gewesen und habe dem Angeklagten im Rausch berichtet, dass die Mieter in dem Mehrparteienhaus nicht zahlen. Der 46-Jährige will dies zum Anlass genommen haben, um sich aufzuspielen und die Miete einzutreiben.

„Es wird so gewesen sein“

Nur: Auch der Hausmeister hatte keinerlei Berechtigung die Miete von den Bewohnern zu fordern. Das, so der Angeklagte, habe er nicht gewusst. An die Tat selbst könne er sich wegen Alkohol- und Drogenkonsum nicht mehr erinnern. Nur so viel: „Es wird schon so gewesen sein.“ Der 46-Jährige zeigte sich einsichtig und entschuldigte sich während der Verhandlung mehrmals – direkt beim Angeklagten und beim Richter.

Der ehemalige Hausmeister, ebenfalls als Zeuge geladen, wollte es indes nicht stehen lassen, dass er den Angeklagten zum Eintreiben der Miete angestachelt habe; er bestätigte aber, dass der Bekannte, den er nur vom Sehen kenne, so betrunken war, dass ein normales Gespräch kaum möglich gewesen sei. Letztlich konnte der Tagesablauf vor der eigentlichen Tat nicht vollends rekonstruiert werden.

Keine günstige Prognose

Ohnehin waren sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig, dass der Tatvorwurf einer räuberischen Erpressung nicht haltbar ist. Stattdessen wurde der zuletzt in Horb wohnhafte Angeklagte zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung wegen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung verurteilt.

Der Richter sah die Voraussetzungen für eine günstige Sozialprognose, anders als der Verteidiger, nicht mehr gegeben. 23 Vorstrafen – teils einschlägige – belasten den erneut Verurteilten. Immer wieder brannten dem heute 46-Jährigen unter Alkoholeinfluss die Sicherungen durch; während der Tat in Hechingen stand er zudem mehrfach unter Bewährung.

Arzt warnt Angeklagten

In die Alkoholsucht geflüchtet ist der ehemalige Soldat der Eliteeinheit KSK der Bundeswehr bei einem Auslandseinsatz. Zwischenzeitlich sei er für eine längere Zeit trocken gewesen, habe aber Rückfälle erlitten. Schlafstörungen und Depressionen kamen hinzu. Ein Arzt habe ihn bereits darauf hingewiesen, dass sein Körper den Alkoholkonsum in diesem Ausmaß nicht mehr lange mitmache.

Immerhin habe er die Kostenzusage für eine Therapie. Ein tragisches Schicksal, wie der Richter befand. Die Strafe erneut zur Bewährung auszusetzen, sei aber keine Option mehr gewesen.