Der Erwerb und Besitz von leistungssteigernden Substanzen sind verboten. Wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz hatte sich jetzt ein Marokkaner vor dem Amtsgericht Hechingen zu verantworten. Foto: Archiv

Ein in Bisingen lebender Marokkaner hat gegen das Anti-Doping-Gesetz verstoßen. Es war nicht seine erste Straftat. Er fand jedoch einen gütigen Richter.

Ein zum wiederholten Mal straffällig gewordener Marokkaner, mit Wohnsitz in Bisingen, darf sich glücklich schätzen, mit Bernd Koch auf einen Richter getroffen zu sein, der es wirklich gut mit ihm meinte. Nach fünf mit Geldstrafen geahndeten Diebstählen seit 2018, hatte sich der 40-Jährige jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz vor dem Amtsgericht Hechingen zu verantworten. Strafbefehl gestellt hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg.​

 

Eine sechste Verurteilung stand also an. Richter Koch zu Beginn der Verhandlung: „Sechs eingetragene Geldstrafen gibt’s beim Amtsgericht Hechingen nicht.“ Eigentlich. Denn tatsächlich verständigte sich das Gericht mit Verteidiger Frank Winkelmann und Staatsanwalt Matthias Buck genau darauf: auf eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 15 Euro – zu zahlen in monatlichen Raten à 25 Euro.​

Verbotene Substanzen bestellt​

Der Reihe nach. Der Angeklagte hatte in Spanien große Mengen an leistungssteigernden Mitteln (mit Ingredienzen wie Insulin, Testosteron, Opioiden…) und verschreibungspflichtige Tabletten bestellt – und nach Bisingen geliefert bekommen. Das ist ein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz, denn: Der unerlaubte Erwerb und Besitz solcher Substanzen sind verboten.​

Angeklagter gibt sich unwissend​

Vor Gericht bestätigte der seit acht Monaten arbeitslose 40-Jährige, der in der Vergangenheit in Fitnessstudios und als Securitykraft gearbeitet hatte, den Erwerb und Besitz der Dopingmittel. Gleichwohl stellte er fest, nicht gewusst zu haben, dass er verboten handelte. Das wollte Richter Koch gar nicht anzweifeln, er machte aber deutlich: „Wenn ich in Marokko eine Straftat begehe, muss ich auch mit Rechtsfolgen rechnen.“​

So weit, so gut. Und hätte der Angeklagte den Strafbefehl akzeptiert, wäre es gar nicht zur Verhandlung am Amtsgericht Hechingen gekommen. Nicht akzeptieren wollte ihn der geschiedene Vater zweier kleiner Kinder angesichts der Höhe der Geldstrafe. Weil er sich als Bürgergeldempfänger und belastet mit anderen finanziellen Verpflichtungen nicht in der Lage sah, diese stemmen zu können.​

Stichwort: Aufenthaltsgesetz​

Richter Bernd Koch machte ihm klar, mit welcher Konsequenz er rechnen müsste – bei einer sechsten Straftat mit einer Freiheitsstrafe (ausgesetzt zur Bewährung) von wenigstens drei Monaten. „Das Problem“, wandte sich Koch ganz direkt an den Angeklagten: „Ab einer Freiheitsstrafe von drei Monaten droht Ihnen als marokkanischer Staatsbürger per Aufenthaltsgesetz die Abschiebung.“​

So weit wollte es keine der drei Parteien kommen lassen – und so einigten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht auf eine Beschränkung der Tagessätze – in diesem Fall auf 160 à 15 Euro.​

„Ich möchte Ihnen keinen Bärendienst erweisen“, machte der Richter in Richtung des 40-Jährigen, der seit 2012 in Deutschland lebt, noch einmal deutlich. Der Angeklagte seinerseits erkannte schließlich dessen „Entgegenkommen“ und dankte ihm. Zugleich räumte er noch einmal ein: „Ich habe eine dumme Sache gemacht“ – aber er sei kein schlechter Mensch.