Unter anderem mehrere Faustschläge hatten die beiden Angeklagten bei verschiedenen Taten in Albstadt und Winterlingen ausgeteilt – teils mit gravierenden Folgen. Nun müssen sie sich vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten (Symbolfoto). Foto: Bits and Splits – stock.adobe.com

Zwei Angeklagte standen wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Hechingen. In acht Fällen – fünf in Ebingen, drei in Winterlingen – sollen sie mehrere Personen verletzt, beleidigt und bedroht haben.

Wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung und Bedrohung in acht Fällen müssen sich zwei Männer, 22 und 23 Jahre alt, vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten; ersterer sitzt bereits in Haft. Die Taten ereigneten sich im Juni und Juli 2024.

 

Zwar räumten die Angeklagten die Taten weitgehend ein – ein paar Unstimmigkeiten gab es aber doch. Zum Beispiel im Ebinger Irish Pub: Der 22-Jährige berichtete, dass er und der Geschädigte zunächst einander provoziert hätten, bevor er ihm einen Faustschlag verpasste.

In Ebingen und Harthausen war die Situation eskaliert

Dieser wiederum gab an, dass sich der Angeklagte kurz zu seiner Freundesgruppe gesellt und er ihn gebeten habe, ihn und seine Freunde in Ruhe zu lassen. Später sei der 22-Jährige erneut auf ihn zugekommen, habe kurz etwas gesagt, „dann ging es Schlag auf Schlag“ – wobei er keine Folgeschäden erlitt.

Im Gegensatz zum Elf-Meter-Turnier in Harthausen, bei dem mehrere Personen verletzt wurden – einer erlitt gar Brüche der linken Augenhöhle und Nase, die operativ behandelt werden mussten.

Die Auseinandersetzung lässt sich den Aussagen zufolge in zwei Phasen einteilen: Eine Schlägerei zwischen den Angeklagten und einem Dritten sowie Security-Mitarbeitern auf dem Sportgelände und eine weitere kurz darauf auf der Straße.

Während sie bei allen anderen Taten allenfalls angetrunken gewesen seien, aber immer noch Herren ihrer Sinne, seien beide Angeklagte beim Elfmeter-Turner im Vollrausch gewesen.

„Das halbe Dorf stand plötzlich gegen mich“

„Ich habe einfach nur wild um mich geschlagen“, sagte der 22-Jährige und betonte, dass er und der 23-Jährige zufälligerweise auf dem Turnier gewesen seien. Und: Dass dieser ihm lediglich zu Hilfe eilen wollte, als auf einmal „das halbe Dorf“ gegen ihn stand.

Beide Vorfälle wurden auf Handyvideos festgehalten; in einem davon ging der 23-Jährige auf den Filmer los. Die Zeugen wiederum hatten den Eindruck, dass der 22-Jährige auf jeden einschlug, der sich ihm in den Weg stellte respektive diesen ansprach.

Stunden zuvor hatte er einen früheren Bekannten – beruflich Polizist, der aber privat auf dem Turnier war – unter anderem als „Wichser“ und „Scheiß Bulle“ beleidigt.

Ähnlich äußerte er sich, als er Wochen zuvor ein Bild auf Instagram hochgeladen hat, auf dem die Haftvorführung eines Bekannten vor dem Hechinger Gerichtsgebäude zu sehen war, wobei einer der Polizisten deutlich zu erkennen war.

Schon das Kürzel ist eine Beleidigung

Betitelt hatte er das Foto unter anderem mit dem Kürzel „ACAB“, was für „All Cops are Bastards“ – übersetzt „Alle Bullen sind Bastarde“ – steht. Allerdings betonte der Angeklagte ausdrücklich, dass er sich damit auf die Situation seines Kumpels bezogen habe – und nicht auf den Polizisten.

Gar keine Angaben machte er schließlich zu einem Vorfall bei einer Geburtstagsfeier in Ebingen– dafür war der 23-Jährige geständig. Beim Verlassen der Feier soll er einen anderen Gast erst geschubst, dann geschlagen haben – wobei dieser Aussagen zufolge selbst aggressiv gewesen sein und den 23-Jährigen mehrfach als „Nigger“ beleidigt haben soll.

Die Verhandlung, bei der weitere Zeugen gehört und die übrigen Taten behandelt werden sollen, wird am Mittwoch, 12. März, 9 Uhr fortgesetzt.