Aufgrund falscher Angaben beim Einbürgerungsantrag landet ein Mann vor Gericht. Foto: Müller

Ein Mann aus Bisingen steht vor Gericht, weil er bei seinem Einbürgerungsantrag falsche Angaben gemacht haben soll. Die entscheidende Frage: Kann man eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wirklich einfach vergessen?

Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung vergisst man nicht so schnell – zumindest nicht nach Ansicht des Richters im Amtsgericht Hechingen. Doch genau das behauptet ein Mann aus Bisingen, der sich wegen Falschangabe bei seine Einbürgerungsantrag vor Gericht verantworten muss.