Aufgrund falscher Angaben beim Einbürgerungsantrag landet ein Mann vor Gericht. Foto: Müller

Ein Mann aus Bisingen steht vor Gericht, weil er bei seinem Einbürgerungsantrag falsche Angaben gemacht haben soll. Die entscheidende Frage: Kann man eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wirklich einfach vergessen?

Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung vergisst man nicht so schnell – zumindest nicht nach Ansicht des Richters im Amtsgericht Hechingen. Doch genau das behauptet ein Mann aus Bisingen, der sich wegen Falschangabe bei seine Einbürgerungsantrag vor Gericht verantworten muss.

 

Dreimalige Falschangabe

Der türkische Staatsbürger hatte beim Landratsamt Zollernalb die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und dabei sowohl schriftlich in den Formularen, als auch mündlich im Gespräch beim Amt angegeben, keine Vorstrafen oder noch nicht getilgte Strafen zu haben. Diese Angaben waren jedoch falsch, weshalb er eine Geldstrafe bekam. Dagegen legte er Einspruch ein und fand sich vor dem Amtsgericht Hechingen wieder.

Tochter muss ihn an Straftat erinnern

Vor Gericht erschien der Mann ohne Verteidiger. Er sagte aus, dass er die Verurteilung wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt im Jahr 2017 vergessen habe. „Da im Führungszeugnis keine Straftat stand, habe ich nicht mehr dran gedacht“, erklärte der Angeklagte. Erst seine Tochter habe ihn später daran erinnert, dass es da mal etwas gegeben habe. Der Richter zeigte sich skeptisch: „Wenn Sie 2017 verurteilt wurden zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und die Strafe 2019 erlassen wurde, kann ich nicht glauben, dass Sie das vergessen haben.“ Insbesondere weil der Angeklagte mehrfach danach gefragt wurde – schriftlich, im persönlichen Gespräch und beim finalen Antrag. Doch der Mann blieb bei seiner Aussage: „Ist mir total entfallen.“

Angesichts der Beweislage riet der Richter dem Angeklagten, seinen Einspruch zurückzunehmen oder auf die höhe der Tagessätze zu beschränken. Die bisherige Strafe mit 60 Tagessätze würde nicht im Führungszeugnis auftauchen, eine Fortsetzung des Verfahrens könnte jedoch zu einer höheren Strafe führen. Der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft stimmten dem zu, den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken.

Die Geldstrafe wurde angepasst

Bei der Urteilsverkündung betonte der Richter, dass es sich klar um Falschangabe handelte. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Die Höhe der Tagessätze wurde an seine finanzielle Situation angepasst, da der Vater zweier Kinder eine Familie zu versorgen hat.