Die Richterin folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Beide hatten keine Zweifel daran, dass vier Männer in Bisingen ein Ehepaar attackiert haben.
Die vier angeklagten Schläger aus Bisingen gaben sich über weite Strecken des Prozesses unbeeindruckt – es wurde gegrinst und sich entspannt unterhalten. Nach dem Urteil dürfte den jungen Männern das Lachen erst einmal vergangen sein.
Das Amtsgericht sah es nach zwei Prozesstagen als erwiesen an, dass sich die Männer – alle geboren zwischen 2000 und 2005 – der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben, als sie einen Mann mitten in der Nacht attackierten und später auch auf dessen Frau einschlugen.
Zwei Polizisten sagten noch aus
Nachdem sich zum Prozessauftakt die Geschädigten zu dem Vorfall vor über zwei Jahren geäußert hatten, wurden am Montagmorgen zwei Polizeibeamte vernommen. Die nun Verurteilten machten nach wie vor keine Angaben.
Der Polizist, der als Sachbearbeiter im Einsatz war sich sicher, dass die Männer zuschlugen und zutraten: „Die beiden Geschädigten haben massive Gewalt erfahren und waren einfach zur falschen Zeit am falschen Ort.“
Die Männer wollten, so der Polizist, einfach jemanden „aufmischen“. Dass womöglich nur einer der Männer zugeschlagen hatte – aus Notwehr –, könne er nicht nachvollziehen. Da würden sich die Aussagen nicht mit den Beweisen decken. An Kleidung und Händen der Angeklagten wurde bei der Personenkontrolle in der besagten Tatnacht Blut sichergestellt.
Nebenklagevertreterin platzt der Kragen
Die beiden Rechtsanwälte erinnerten den Polizisten daran, dass er bitte keine Interpretationen abgeben solle. „Sie sollen hier als Zeuge einfach das wiedergeben, was sie damals erlebt haben.“ Die Staatsanwältin wiederum erwiderte: „Der Zeuge darf durchaus seine Expertise als erfahrener Polizeibeamter einbringen.“
Es sollte nicht der einzige Fall bleiben, in dem Staatsanwaltschaft sowie Nebenklagevertretung mit der Verteidigerin aneinandergerieten. Als die Rechtsanwältin davon sprach, dass die Geschädigte von einer Strafverfolgung absehe, platzte der Vertreterin der Nebenklage der Kragen.
„Hören Sie auf so einen Unsinn zu fabulieren. Wie kommen Sie auf einen solchen Quatsch?“, fragte sie die Rechtsanwältin. Tatsächlich sagte die Frau am ersten Prozesstag aus, sie wolle endlich mit dem ganzen Fall abschließen und zur Ruhe kommen. „Aber es war doch nie die Rede davon, dass sie keine Bestrafung möchte für das, was ihr und ihrem Mann angetan wurde.“
Sozialen Trainingskurs müssen alle absolvieren
Die Staatsanwältin forderte letztlich für zwei Männer zehn Monate Haft auf Bewährung plus Geldstrafen, für die beiden Heranwachsenden forderte sie die Absolvierung eines sozialen Trainingskurses zum Gewaltabbau und eine Geldstrafe beziehungsweise gemeinnützige Arbeit. Die Verteidigerin forderte für ihren Mandanten Freispruch.
Die Richterin folgte am Ende der Argumentation der Anklagebehörde. Für sie und die Staatsanwältin gibt es keinen Zweifel, dass sich der Vorfall so zugetragen hatte wie von Polizei und Opfern vor Gericht geschildert.
Den sozialen Trainingskurs müssen am Ende alle vier absolvieren. Das Schmerzensgeld geht an die beiden Geschädigten, die nun nach über zwei Jahren endlich abschließen können mit dem Fall – vorausgesetzt die Männer legen keine Rechtsmittel gegen das vollstreckte Urteil ein.