Ein Angeklagter aus Bisingen wurde jetzt vor dem Amtsgericht Hechingen des tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte schuldig gesprochen.
Am Anfang stand eine Alkoholkontrolle, am Ende eine Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Zurück liegt der Fall, der von Richter Desmond Weyl verhandelt wurde, bereits mehr als drei Jahre. In der Erinnerung des Angeklagten ist das Geschehen an jenem Septemberabend 2022 aber noch präsent.
Bloß eine Ordnungswidrigkeit
Auf dem Heimweg sei er gewesen, gab der 62-Jährige aus Bisingen zu Protokoll, als eine Polizeistreife hinter ihm herfuhr. Als er seine Hofeinfahrt erreicht und sein Auto abgestellt hatte, sei er von einem der Beamten zur Herausgabe seines Führerscheins und zum Atemalkoholtest aufgefordert worden.
Dem sei er nachgekommen, wobei ihm mit dem Führerschein weitere Dokumente aus dem Geldbeutel zu Boden gefallen seien, die er aufheben und einsortieren wollte. Erst danach habe er sich auf dem Polizeirevier in Hechingen einem Bluttest unterziehen wollen. Der erste Test hatte einen Wert von etwas über 0,4 Promille ergeben – eine Ordnungswidrigkeit.
Dann „kippte“ die Situation. Der Angeklagte empfand das Auftreten eines der beiden Beamten als „herrschend“. Als er sich von diesem wegbewegte, um die Dokumente aufzusammeln, sei ihm unterstellt worden, er wolle sich „dem Zugriff entziehen“.
Es seien ihm die Hände auf den Rücken gedreht worden, man habe ihn zu Boden geworfen. Er habe sich nicht mehr bewegen können und seiner herbeieilenden Ehefrau zugerufen, sie möge „die beiden Arschlöcher von mir runterziehen“, weil er keine Luft mehr bekomme. Auch das Wort Vollidioten sei gefallen, räumte er ein.
Wie ein Schwerverbrecher in Handschellen
Die Situation eskalierte. Der 62-Jährige wurde mit Handschellen und Klettfesseln an den Füßen „auf brutalste Weise“, „wie ein Schwerverbrecher“, in den Polizeitransporter verfrachtet und nach Hechingen gebracht.
Bei der Blutentnahme dort sei er auf einen höflichen Arzt getroffen, die Polizei indes habe ihn weiter traktiert: Zunächst sei er „ins Eck gefesselt“ worden „wie ein Hund“ und landete in der Arrestzelle. Die Polizeibeamten soll er bedroht und schon bei seiner Festnahme nach ihnen geschlagen und getreten haben.
Die beiden Streifenbeamten haben den Abend anders erlebt. Der Angeklagte habe sich „sehr aufbrausend“ verhalten, immer wieder versucht, Abstand zwischen sich und die Polizisten zu bringen. Den Alkoholtest habe er „mehrfach absichtlich falsch“ ausgeführt, von am Boden liegenden Dokumenten wüssten sie nichts.
Zweite Streife zur Unterstützung
Nachdem sie den Eindruck gewonnen hatten, der 62-Jährige wolle ins Haus flüchten, hätten sie versucht, ihn festzuhalten. Dem habe sich der Angeklagte widersetzt, nach ihnen getreten, nach Funkgerät und Taschenlampe gegriffen sowie sie beleidigt. Die Gegenwehr des Mannes sei so weit gegangen, dass sie ihn mit Handschellen „fixieren“ und eine zweite Streife anfordern mussten. Die Verstärkung habe Klettfesseln an den Füßen des Mannes angebracht. Bei der Fahrt ins Polizeirevier habe sich der Angeklagte weiter aggressiv und provokant verhalten, was ihm die Nacht in der Arrestzelle einbracht.
Dem Verteidiger des 62-Jährigen war bei den als Zeugen geladenen Beamten der ersten Polizeistreife aufgefallen, dass ihre Aussagen „fast wörtlich“ dem Akteninhalt von vor über drei Jahren glichen. Einer räumte Erinnerungslücken ein, wusste aber noch, dass sich der Angeklagte mit Händen und Füßen wehrte, aggressiv und beleidigend war und der Blutentnahme entziehen wollen.
Massives Eingreifen ohne Not
Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von einem Polizeieinsatz, der eskaliert sei. Das „massive Eingreifen der Beamten geschah ohne Not“, der „Moment der Strafbarkeit“ sei nicht von seinem Mandanten ausgegangen. Aus diesem Grund könne nicht von einem tätlichen Angriff gesprochen werden. Am Ende bleibe einzig die vom Angeklagten eingeräumte Beamtenbeleidigung. Dafür nannte er 20 Tagessätze à 40 Euro angemessen.
Zu einem anderen Schluss kam die Staatsanwältin. Sie sah den Tatvorwurf nach den Zeugenaussagen bestätigt. Ihre Forderung: eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen massiven Widerstands plus eine Geldstrafe von 3000 Euro.
„Sie wollten halt nicht mit zur Blutentnahme“
Richter Weyl sah den Vorwurf des tätlichen Angriffs bestätigt und ergänzte: „Eine Polizeikontrolle darf so nicht enden!“ Es wäre nichts passiert, wenn der Angeklagte der Weisung der Polizei gefolgt wäre.
Aber: „Sie wollten halt nicht mit zur Blutentnahme.“ Der Angeklagte, habe sich ungerecht behandelt gefühlt – und schließlich ging‘s „mit viel Physik zur Sache“.
Eine Körperverletzung mit Vorsatz sah der Richter nicht. Sein Urteil: 120 Tagessätze à 45 Euro wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.