Vor dem Donaueschinger Amtsgericht wurden jüngst zwei Verstöße gegen die Corona-Verordnung verhandelt. Beide Male sind die Betroffenen – zuerst die Tochter und danach die Mutter – zu einem Bußgeld von jeweils 150 Euro verurteilt worden. Foto: Singler

Erst die Tochter, dann die Mutter: Beide Frauen sollen im November bei einer Kundgebung gegen die Corona-Verordnung verstoßen haben. Das Amtsgericht hat beide zu jeweils 150 Euro Bußgeld verurteilt. Die 71-jährige Beschuldigte spricht von Willkür.

Donaueschingen - In zwei separaten Verhandlungen mussten sich jüngst Tochter und Mutter vor dem Amtsgericht in Donaueschingen verantworten. Beide wurden beschuldigt, im November 2020 nach einer Kundgebung auf dem Rathausplatz gegen die Corona-Verordnung verstoßen zu haben.