Widerstand gegen eine Alkoholkontrolle endete in einer Festnahme und schließlich vor dem Amtsgericht Balingen. Foto: Ghedini_Pixabay

Mann verweigert Alkoholtest. Auseinandersetzung mit Beamten eskalierte. Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Sein nicht gerade kooperatives Verhalten gegenüber der Polizei kommt einen 47-jährigen Mann, der in einem Haigerlocher Teilort wohnt, teuer zu stehen. Das Amtsgericht Balingen verurteilte ihn deshalb zu einer siebenmonatigen Haftstrafe, die zur zweijährigen Bewährung ausgesetzt wird.

Balingen/Haigerloch - Der Mann war im März des alten Jahres schon am Morgen durch merkwürdiges Verhalten auf dem Parkplatz eines Haigerlocher Lebensmitteldiscounters aufgefallen. Da stimmt was nicht, meinte ein Zeuge der das beobachtet hatte. Als Security-Mann vor Discos hat er einschlägige Erfahrungen mit solchen Situationen gemacht. Der Angeklagte fuhr schließlich mit seinem Auto weg und der Zeuge verständigte die Polizei. Diese traf den 47-jährigen Arbeiter in seiner wenige Kilometer entfernten Wohnung an.

Was dort, auf der Fahrt zum Polizeirevier Hechingen und schließlich in Hechingen tatsächlich geschah, lässt sich wohl nicht bis ins letzte Detail aufklären. Es deutet aber vieles darauf hin, dass der 47-jährige eine Alkoholkontrolle durch die Polizei vor Ort zunächst komplett verweigerte und diese Abwehrhaltung die Sache eskalieren ließ. Er habe erst zu Hause 200 Gramm 80-prozentigen Strohrum getrunken und sei keinesfalls betrunken Auto gefahren, argumentierte der Angeklagte vor Gericht. Um eine von der Staatsanwaltschaft angeordnete Blutentnahme durchzuführen, wollten die Polizisten den Mann dann in ihrem Streifenwagen nach Hechingen bringen – und dabei wurde es dann heftig.

"Ringkampfartigen" Szenen im Polizeiauto

Laut den Schilderungen der vor Gericht gehörten Polizisten wurde der alkoholisierte Mann zunehmend aggressiv und es sei zu "ringkampfartigen" Szenen im Polizeiauto gekommen. Was dort begann, setzte sich auf dem Hof des Hechinger Polizeireviers fort. Die Polizisten versuchten, den Mann zu bändigen. Weil er in seiner Gegenwehr anscheinend um sich spuckte, wurde ihm zudem ein Spuckschutz angelegt (der Mann selbst sagte allerdings aus, ihm sei ein Sack über den Kopf gezogen worden). Mit viel Mühe und körperlichem Einsatz wurde der 47-Jährige schließlich unter Kontrolle gebracht. Ein Arzt entnahm ihm zwei Mal Blut und in der der Arrestzelle beruhigte sich der Festgenommene letztendlich. Das Ergebnis der Blutentnahme: 1,95 Promille.

Der zähe Kampf blieb für die Beteiligten nicht ohne Blessuren: es gab Schürfwunden, Prellungen und blaue Flecken, woraufhin der Mann Strafanzeige gegen die Polizisten stellte und diese wiederum mit Strafanzeigen wegen Körperverletzung reagierten.

Sowohl Staatsanwältin Braun als auch Richter Sailer sahen sich im Lauf der drei Verhandlungstermine aufgrund der Zeugenaussagen und eines rechtsmedizinischen Gutachtens darin bestätigt, dass sich die Sache so zugetragen hat, wie geschildert, während Verteidiger Zhukovitskiy einige Zweifel hatte (siehe Rubrik unten).

Der Richter reduzierte in seinem Urteil schließlich die Dauer der Strafe von zehn Monaten – dieses Maß hatte die Staatsanwältin gefordert – auf sieben Monate und den Bewährungszeitraum von drei auf zwei Jahre. Den Führerschein ist der Angeklagte für die nächsten sechs Monate obendrein los. 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit wurden ihm dazu noch auferlegt, weil aus Sicht von Richter Sailer eine Verurteilung zu einer Geldstraße nichts bringt – der Mann ist hoch verschuldet und hat Unterhaltszahlungen zu leisten. Berufung gegen das Urteil ist möglich.