Betrunken oder nicht: An die Regeln des Veranstalters muss man sich halten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Ein dramatisches Ende fand eine Partynacht für einen Mann im vergangenen Jahr in Balingen. Wegen einer Kleinigkeit legte dieser sich mit dem Türsteher an. Das Resultat: eine aufgeplatzte Lippe einerseits und fünf gebrochene Rippen andererseits.

Wegen Körperverletzung musste sich ein Familienvater aus Mössingen vor dem Amtsgericht Balingen verantworten. Der bereits wegen ähnlicher Vorfälle in der Vergangenheit vorbestrafte Mann soll nach seinem Besuch einer Malle Party einen Mitarbeiter der vom Veranstalter beauftragten Sicherheitsfirma zunächst bedroht und dann ins Gesicht geschlagen haben.

 

Der Grund: Dieser habe ihn darauf hingewiesen, dass die Becher, welche auf der Veranstaltung gegen ein Pfand ausgegeben wurden, nicht mit nach draußen genommen werden dürfen, wodurch verhindert werden sollte, dass der Außenbereich vermüllt wird.

Alles wegen einem Plastikbecher

Der Angeklagte habe dem Security-Mitarbeiter daraufhin geantwortet, dass er den Becher bezahlt habe und wollte daher dessen Aufforderung nicht nachkommen. Dass sich dieser dann vor ihm aufbaute, um ihn daran zu hindern, den Becher mitzunehmen, habe er als „aggressiv“ wahrgenommen, so der Angeklagte. „Dann hat er mich gestoßen und ich bin nach hinten gestolpert“, sagt er vor Gericht. Dabei sei es möglich, dass er den Türsteher – sozusagen im Eifer des Gefechts – im Gesicht erwischt haben könnte. Gezielt zugeschlagen habe er nicht. Weiter sei er in den Schwitzkasten genommen und dann auf dem Boden fixiert worden. „Er hat mir ein Knie in den Rücken gedrückt. Ich hatte fünf gebrochene Rippen.“

Security-Mitarbiter schildert den Vorfall

Etwas anders beschreibt der Mitarbeiter der Sicherheitsfirma den Vorfall: „Ich habe ihm gesagt, dass er den Becher da lassen muss“, erzählt dieser vor Gericht. Daraufhin habe der Angeklagte ihn direkt beleidigt. „Als er dann weiter gehen wollte, habe ich mich vor ihn gestellt und ihn noch mal darauf hingewiesen, dass die Becher nicht mitgenommen werden dürfen“, berichtet er weiter. „Dann hab ich auch schon die Faust abbekommen.“ Weil dem Angeklagten ein Freund zu Hilfe eilen schien, ging der Türsteher dann zurück zum Eingang. Doch damit sei die Sache nicht erledigt gewesen. Im Gegenteil: „Er ist auf mich zu gerannt“, schildert der Security-Mitarbiter den Vorfall als Zeuge vor Gericht. Er habe diesen zu Boden gestoßen und ihn fixiert. „Ich habe versucht, ihn zu beruhigen und ihm gesagt, dass er einfach nach Hause gehen soll, aber als ich ihn loslassen wollte, hat er direkt wieder versucht mich anzugreifen.“

Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro

„Deeskalierend hat der Türsteher hier nicht gehandelt“, wirft der Anwalt des Angeklagten dem Zeugen vor. „Muss man sich mit einem Betrunkenen wegen eines Bechers anlegen?“, fragt der Verteidiger. Die Antwort des Security-Mitarbeiters: „Das ist mein Job.“

Dem stimmte auch die Richterin zu und erließ folgendes Urteil: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro. Den Angeklagten lediglich mit einer Verwarnung davonkommen zulassen, lehnte sie ab.