Eine Auszubildende touchierte beim Einparken auf dem Schulparkplatz ein anderes Auto. Und fuhr zunächst aufgelöst davon. Dafür musste sie sich vor dem Amtsgericht Balingen verantworten.
Eine ungewöhnliche Forderung der Verteidigerin steht zu Beginn der Verhandlung im Raum: Der Strafbefehl sei zu niedrig angesetzt. Sie schlägt eine höhere Strafsumme vor – im Gegenzug soll ihre Mandantin aber kein einmonatiges Fahrverbot bekommen.
Denn das stelle sie vor große Schwierigkeiten. „Ich brauche mein Auto, um zur Arbeit zu kommen“, betont diese. Die 20-Jährige ist Auszubildende in einer Steuerkanzlei. Sie wird am Dienstagvormittag von ihrer Chefin im Balinger Amtsgericht verteidigt.
Beim Einparken das Auto eines Mitschülers touchiert
Hintergrund der Verhandlung ist ein eigentlich harmloser Parkunfall im Januar dieses Jahres: Gegen 7.45 Uhr will die junge Frau am 14. Januar ihren Audi auf dem Schulgelände parken – und touchiert dabei den Wagen eines Mitschülers.
Völlig aufgelöst entfernt sie sich vom Unfallort und ruft ihre Mutter an, um diese um Rat zu fragen. Es sei ihr erster Unfall überhaupt gewesen, erklärt die Verteidigerin. Erst später meldet sie sich im Sekretariat und gesteht den Unfall. Den Sachschaden beziffert die Polizei anschließend auf knapp 1200 Euro.
Die Staatsanwältin fordert 20 Tagessätze zu je 20 Euro, sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Gegen letzteres hat die Angeklagte Einspruch eingelegt. „Die Folgen ihres Handelns sind ihr durchaus bewusst“, sagt die Verteidigerin eingangs.
Ihre Auszubildende sei verantwortungsbewusst und reflektiert und habe unter Schock gestanden, als sie die Fahrerflucht begangen habe. „Die Situation war völlig neu und überfordernd für sie.“
Ihre Mandantin habe sofort gestanden. Es stehe nicht zur Debatte, dass sie einen Fehler gemacht habe. Fahrerflucht sei in solchen Fällen aber häufig keine bewusste Entscheidung, sondern eine Kurzschlussreaktion.
Auch der Betrieb ist vom Fahrverbot betroffen
Das Fahrverbot sei für die Balingerin ein großer Einschnitt. Sie habe die 20-Jährige bereits zu wichtigen Kursen und Seminaren angemeldet. Um dorthin zu kommen, sei sie auf ein Auto angewiesen. „Sie ist im dritten Lehrjahr und diese Kurse sind sehr wichtig.“ Auch, um die Abschlussprüfungen im Sommer abzulegen.
Die Schwierigkeiten des öffentlichen Nahverkehrs seien ihr bewusst, sagt Richterin Ruth Rosauer. Dennoch will sie von der heute 20-Jährigen wissen, wie sie zu Beginn ihrer Ausbildung zur Arbeitsstelle gekommen sei. „Damals waren Sie ja noch keine 18.“
Sie sei mit verschiedenen Bussen gefahren –inklusive drei Umstiege pro Fahrt, gibt diese an. Doch eines ihrer Seminare ist in der Kurstadt Bad Herrenalb. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sei sie mehrere Stunden unterwegs.
Überforderung statt krimineller Energie
„Wenn man auf dem Land lebt, ist man immer noch auf ein Auto angewiesen. Aber so geht es jedem anderen auch“, bemerkt die Staatsanwältin nach der Schilderung. Sie hält an ihrer Forderung des Fahrverbots fest. Das Geständnis der Angeklagten sei positiv zu bewerten.
Aufgrund dessen, dass die 20-Jährige bei ihren Eltern lebt und keine Miete zahlt, seien 20 Tagessätze zu je 30 Euro ein angemessenes Strafmaß. „Wir sprechen von einem einmonatigen Fahrverbot, das ist am untersten Rahmen. Und jetzt über die Weihnachtszeit vielleicht noch ganz gut machbar.“
Schon Mitte Januar dürfe sie dann wieder Auto fahren, sagt sie abschließend. Ihre Mandantin sei bereit, eine höhere Geldstrafe zu bezahlen. „Hauptsache, sie hat dieses Fahrverbot nicht“, betont die Verteidigerin daraufhin erneut. Richterin Ruth Rosauer fällt nach einer kurzen Pause das Urteil.
Sie leitet es mit folgenden Worten ein: „Über die Tat an sich müssen wir nicht reden. Es geht viel mehr um die Rechtsfolgen.“ Die junge Frau trete verantwortungsbewusst auf. „Das ist eigentlich etwas Positives. Sie sind weiter als viele andere in ihrem Alter.“
Auch im ländlichen Raum greift das Gesetz
Rechtlich sei sie deshalb eher mit einem Erwachsenen gleichzustellen. „Ein Unfall ist immer erstmal für alle eine blöde Situation“, sagt Rosauer. „Aber das geht allen so.“ Sie folgt dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und verhängt das Fahrverbot.
Das Gericht erkennt die Realität des ländlichen Raums an – kann sie aber juristisch nicht berücksichtigen: „Das ist in Ihrer Situation hart, aber da muss ich alle gleich behandeln.“ Am Ende bleibt für die 20-Jährige die Erkenntnis, dass Einsicht und Reue gehört werden – das Gesetz aber trotzdem greift.