Ein Mann aus Balingen beschuldigte einen Verkäufer im Internet als Betrüger. Beweisen konnte er es nicht, weswegen vor Gericht wegen übler Nachrede verhandelt wurde.
Ein Pensionär aus Balingen hat Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt uns musste sich deshalb aufgrund übler Nachrede vor dem Amtsgericht Balingen verantworten. Auf Facebook bezeichnete er einen Verkäufer als „Betrüger übelster Sorte“. Das wollten Richterin und Staatsanwältin nachgewiesen haben, doch genau darin bestand das Problem.
Er habe von vielen seiner Kunden damals gesagt bekommen, dass es Ärger gegeben habe bei Geschäften mit dem besagten Verkäufer. „Nennen kann ich die natürlich hier nicht, das muss ich mit den Personen ja erst abklären“, sagte der Beschuldigte. Auch Aussagen oder Beispiele, mit denen er seinen geäußerten Vorwurf „Man bezahlt Ware, erhält aber nie keine Ware“ nachweisen könnte, brachte er nicht hervor.
Vorwurf: krankes Pferd weiterverkauft
„Aber so kommen wir hier nicht weiter“, fuhr die Staatsanwältin irgendwann dazwischen. „Sie dürfen nicht in den sozialen Medien irgendwelche Sachen behaupten, die sie dann nicht belegen können – nur weil sie sich eventuell als Anwalt der Kunden aufspielen möchten.“
Ein Beispiel nannte der Mann dann doch noch. So habe der aus seiner Sicht betrügerische Verkäufer ein krankes Pferd weiterverkauft. Aber auch dieses konkrete Beispiel konnte er nicht belegen.
„Haben Sie denn den Kunden gesagt, dass Sie selbst Anzeige erstatten können?“, fragte die Richterin? Klar habe er das getan, aber er wisse ja nicht, ob sie das dann auch getan hätten.
Aus dem Bundeszentralregister war zu erfahren, dass bislang noch keine Vorwürfe dieser Art gegen den vermeintlichen Betrüger eingegangen sind. Im Gegensatz zum Beschuldigten, der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, weil er einen Kontrahenten im Straßenverkehr mit einer Peitsche attackiert hatte.
Strafbefehl nicht aufgehoben
„Wir erleben hier eine Person, die sehr impulsiv reagiert und sich extrem uneinsichtig präsentiert“, bescheinigte die Anklage dem Mann. Auch die Richterin kam zur Ansicht, dass der Beschuldigte wohl eher aus Verärgerung diesen Post ins Netz stellte, da der Verkäufer auch Ware aus der Insolvenzmasse der ehemaligen Firma des Mannes auf- und weiterverkaufte.
Aus diesem Grund wurde der Strafbefehl nicht aufgehoben, der Mann muss, so wurde es von der Anklage auch gefordert, wegen übler Nachrede 50 Euro zu 25 Tagessätzen bezahlen, er kann aber noch Rechtsmittel dagegen einlegen.