Korruption ja oder nein – darum ging es in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Albstadt. Foto: Eyrich

Das Amtsgericht Albstadt hat einen Forstunternehmer aus der Region wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das letzte Wort ist in der Sache wohl noch nicht gesprochen.

30 Tagessätze à 100 Euro soll der Geschäftsführer eines Forstunternehmens dafür zahlen, dass er Mitarbeiter des städtischen Forstamts Memmingen zum Essen eingeladen und einige Zeit später anderen Mitarbeitern unentgeltliche Eintrittskarten für die Fachmesse Interforst in München zur Verfügung gestellt hatte. Das Amtsgericht Albstadt hatte deswegen einen Strafbefehl gegen den Angeklagten erlassen – hätte er diesen akzeptiert, dann wäre der Fall erledigt gewesen. Hat er aber nicht, und deshalb kam es zur Gerichtsverhandlung.

 

In dieser gingen die Meinungen über die Natur der angeblichen oder tatsächlichen Verfehlungen des Angeklagten weit auseinander. Der Mann hatte 2022 in seiner Firma Besuch von einer Delegation des Forstamts Memmingen erhalten – keine Entscheidungsträger, wie sein Verteidiger versicherte, sondern subalterne Betriebsausflügler, die ihren beruflichen Horizont erweitern und sich Baumschulen ansehen wollten.

Wenn man solche Leute mehrere Stunden lang zu Gast hat, dann lässt man sie nicht darben. Catering war in Coronazeiten nicht drin, also wurden die Gäste ins Wirtshaus eingeladen. Es gab gute Hausmannskost, Schnitzel mit Pommes; den Zwiebelrostbraten, die Krone der schwäbischen Kochkunst, bestellte nur der Unternehmer selbst.

Freikarten für die Messe Interforst in München

Einige Zeit später ließ er sich zu einer weiteren Gefälligkeit herbei. Wer auf der Interforst einen Stand besitzt, der wird mit einem Kontingent von Freikarten ausgestattet, das gar nicht so klein ist. Es scheint nicht so unüblich zu sein, dass Forstverwaltungen aus Rathäusern oder Landratsämtern anfragen, ob sie ein paar überzählige haben könnten, und dass die Forstunternehmer dann nicht Nein sagen. Der Angeklagte tat es auch nicht, als die Memminger vorstellig wurden.

Das hat er nun davon – einige Zeit später stand die Polizei vor der Tür und durchsuchte die Geschäftsräume: Die Staatsanwaltschaft unterstellte Vorteilsgewährung, also den Versuch, sich durch eine Gefälligkeiten Vorteile etwa bei kommunalen Auftragsvergaben zu verschaffen – ein Verdacht, den der Angeklagte weit von sich weist. In der Gerichtsverhandlung, zu der es am Ende kam, sah das Gericht den Tatbestand im Falle der Freikarten erfüllt, im Falle der Schnitzel nicht.

Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen

Die Verteidigung erwägt nun, in Berufung zu gehen: Ihr wäre an einer grundsätzlichen Klärung der Frage gelegen, ob ein Verhalten, das nach ihrer Darstellung absolut branchenüblich ist, geahndet werden kann, zumal in einem Fall, wo die „Erheblichkeitsschwelle“ kaum erreicht worden sei. Die Staatsanwaltschaft wiederum befand, gerade die Branchenüblichkeit rechtfertige ein härteres Vorgehen, damit sich „Korruptionsstrukturen nicht verfestigen“. Das letzte Wort scheint hier noch nicht gesprochen.