Ein Mann soll seine Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in die Enge getrieben und geschlagen haben. (Symbolbild) Foto: Pixel-Shot/adobe.stock.com

Ein 43-Jähriger wurde zu zwei Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt, weil er seine Ex-Lebensgefährtin auf die Wange geschlagen hat.

Auf der Anklagebank beim Amtsgericht Albstadt saß ein völlig verzweifelter Vater, dem vorgeworfen wurde, er habe am 30. Oktober 2025 seiner damaligen Lebensgefährtin mit der flachen Hand auf die Wange geschlagen, was die Staatsanwaltschaft als vorsätzliche Körperverletzung einstufte. Diese Tat gab der 43-Jährige auch unumwunden zu, meinte jedoch, als er vor Urteilsverkündung das „letzte Wort“ hatte: „Ich habe Angst vor ihr. DAS ist Körperverletzung. Sie müsste hier sitzen. Es tut mir leid. Das war ich nicht. Sie hat mich so zerstört.“

 

Nun ja. Die Richterin erklärte, dass es in diesem Strafverfahren nicht um die 42-jährige Mutter der beiden gemeinsamen Kinder gehe, sondern um den Angeklagten. Die Ex-Lebensgefährtin, denn verheiratet waren beide nie, war in diesem Fall die Geschädigte, die die Ohrfeige bei der Polizei zur Anzeige brachte und darüber hinaus einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetzt gestellt hatte.

Auch sie erläuterte im Zeugenstand, dass die Beziehung lange Zeit sehr harmonisch und schön war, seit dem gemeinsamen Hauskauf vor etwa drei Jahren aber zunehmend belastender wurde. Die beiden Kinder seien inzwischen fünf und acht Jahre alt, was das Verhältnis derzeit noch schwieriger mache. „Wir waren zwölf Jahre zusammen“, gab die Ex-Lebensgefährtin an. Der Angeklagte, der zuvor der Richterin erklärt hatte, die Beziehung hätte 15 Jahre angedauert, fiel der Zeugin ins Wort: „13 Jahre.“

Toxische Beziehung

Diese Szene vor Gericht schien symptomatisch für die gesamte Partnerschaft, die mit dem Rausschmiss des Angeklagten im April 2025, also ein halbes Jahr vor dem Vorfall in der Wohnung der Geschädigten, endete. Er sprach vom Flur, sie von der Küche. Wo genau es zur Backpfeife kam, blieb letztlich offen.

Dass der Angeklagte handgreiflich wurde, räumte dieser selbst ein. Er sei sonst ein friedlicher Mensch, habe sich danach auch vor der Lebensgefährtin auf den Boden gekniet und um Verzeihung gebeten. Aber sie treibe ihn durch ihre Arroganz und ihre Vorwürfe eben in solche Situationen.

Schon zu Beginn der Verhandlung sollte der Angeklagte auf Aufforderung der Richterin erzählen, wie es am 30. Oktober 2025 gegen 15 Uhr zum Schlag auf die Wange gekommen sei. Er stellte eine Gegenfrage: „Wie viel Zeit haben wir hier?“ Mit einem Anflug von Ironie erklärte die Richterin, er möge nicht „im 18. Jahrhundert anfangen“.

„Ich muss nur immer schlucken. Sie redet den ganzen Tag“, war als Entschuldigung vom 43-Jährigen zu hören. Allerdings redete er auf der Anklagebank ohne Unterlass, nur unterbrochen durch Weinkrämpfe. „Ich habe noch nie eine Frau geschlagen“, war zu hören. Allerdings ergab die Verlesung der elf Punkte aus dem Strafregister, dass der Albstädter schon im vergangenen Jahr wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt wurde, die er immer noch abstottert. Schon damals war die Lebensgefährtin von ihm auf einem Parkplatz attackiert worden.

Einige Drogendelikte

„Ich halte die Beziehung für sehr krank“, ließ die Rechtsanwältin während ihres Plädoyers, in dem sie eine erneute Geldstrafe befürwortete, einfließen.

Sie legte Entlassberichte aus der Psychiatrie in Rottenmünster vor, wo der Angeklagte schon zweimal eine Therapie absolviert hatte und momentan bereits für die nächste angemeldet ist. Eine Borderline-Störung und depressive Episoden wurden dem zweifachen Vater durch die Klinik bescheinigt. Momentan ist der Angeklagte deshalb auch krankgeschrieben.

Auslöser für den Streit, der in der Ohrfeige mündete, war wohl eine Warensendung mit einer „Kräutermischung“, die an die Adresse der Lebensgefährtin, die nach wie vor im gemeinsamen Haus wohnt, zugestellt wurde und nicht an die Mietwohnung des 43-Jährigen. Die vielen Delikte, die aus früheren Jahren im Bundeszentralregister vermerkt sind und teilweise mit Jugendstrafen belegt wurden, betrafen vor allem Delikte rund um das Betäubungsmittelgesetz. Er habe „hin und wieder gekifft“, lautete die Erklärung des Angeklagten.

Therapie und Begleitung

Letztlich war die Vorgeschichte auch nicht für den laufenden Fall entscheidend. Da der Angeklagte allerdings schon einmal wegen vorsätzlicher Körperverletzung auffällig geworden war, wollte die Richterin es nicht bei einer Geldstrafe belassen, sondern verhängte eine Haftstrafe von zwei Monaten, die auf drei Jahre ausgesetzt werden soll.

Außerdem müsse für diese Zeit ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden, der 43-Jährige habe ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren und sich in psychiatrische Behandlung zu begeben.