Ein Lkw-Fahrer steht wegen eines riskanten Überholmanövers vor dem Amtsgericht in Albstadt. (Archivbild) Foto: Eyrich

Nach einem riskantem Überholmanöver hat das Amtsgericht Albstadt einen 65-Jährigen verurteilt.

Weil er auf der Landesstraße zwischen Burladingen-Hausen und Neuweiler gefährlich überholt haben soll, wurde ein 65-Jähriger Lkw-Fahrer jüngst vor dem Amtsgericht Albstadt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

 

Der Führerschein wurde ihm wegen des Vorfalls zudem bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres entzogen. Er muss nach dem Urteilsspruch weitere rund vier Monate warten, bis er seine Fahrerlaubnis neu beantragen darf.

Per Videoaufnahme ermittelt

Was war passiert? Am 22. Oktober gegen 16.50 Uhr im vergangenen Jahr, so sieht es die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, soll der 65-Jährige mit seinem Lkw-Gespann beim Albaufstieg in Richtung Albstadt auf der Landesstraße 442 kurz vor Neuweiler einen kleinen Lastwagen in einer langgezogenen Linkskurve überholt und dabei den Gegenverkehr gefährdet haben. Entgegengekommen sind zwei Autos, von denen das vorausfahrende so stark bremsen musste, dass es zum Auffahrunfall kam. Sachschaden: rund 25.000 Euro.

Der angeklagte Lkw-Fahrer will – so auch seine Aussage vor Gericht – den Unfall nicht wahrgenommen haben und fuhr weiter. Den kleinen Lkw, den er überholt hatte, musste wegen des Manövers in den Grünstreifen ausweichen. Angeklagt war die Tat als vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs.

Ermittelt werden konnte der 65-Jährige indes mithilfe einer privaten Videokamera in Hausen. Dort wurde sein Fahrzeug am Tag des Unfalls zu besagter Uhrzeit gefilmt.

Kurvenreiche Strecke

Bei der Verhandlung wurde schnell klar: Die beteiligten Verkehrsteilnehmer, die alle als Zeugen geladen waren, bestätigten den Ablauf des Vorfalls aus Sicht der Staatsanwältin. Der überholte Fahrer zeigte sich auch Monate nach dem Geschehen noch überrascht, dass der 65-Jährige an dieser unübersichtlichen Stelle in dem allgemein kurvenreichen Verlauf der Straße mit einem Lastwagen zum Überholen ansetzte. Auch die beiden entgegenkommenden Frauen seien überrascht gewesen. Die Autofahrerin, der beinahe eine Frontalkollision mit dem Lastwagen gedroht hatte, betonte, dass sie sich in dem Moment „gefährdet“ gefühlt habe.

Nur der Angeklagte selbst wollte keine brenzlige Situation wahrgenommen haben. Er sei ortskundig und kenne die Strecke von Hausen in Richtung Neuweiler. Überholt habe er nur, weil das Fahrzeug vor ihm aus seiner Sichtweise gestanden oder nur wenige Stundenkilometer schnell gefahren sei. Tatsächlich sagte der Überholte vor Gericht, dass er mit seinem Baustellenfahrzeug schwer geladen habe, aber trotzdem noch 30 bis 40 Stundenkilometer auf dem Tacho hatte.

Auf Freispruch plädiert

Die Verteidigerin des Angeklagte plädierte indes auf Freispruch, weil aus ihrer Sicht nicht eindeutig nachgewiesen werden könne, ob es wirklich ihr Mandat war, der überholt hatte. Schließlich sei zu der Zeit in der Hausener Ortsdurchfahrt großräumig gebaut worden. Es hätte auch ein Baustellen-Lkw von dort gefährlich überholt haben können. Dafür spreche auch die Zeitangabe des Videos. Gehe es nach dieser, hätte ihr Mandat auf kurzer Strecke sehr viel Zeit auf den kurz darauf überholten Lkw aufholen müssen.

Dieser Argumentation mochte die Richterin wiederum keinen Glauben schenken. Doppelt bitter war der Urteilsspruch für den Angeklagten: Als selbstständiger Lkw-Fahrer ist er auf den Führerschein angewiesen, schwere Einnahmeeinbußen seien bereits die Folge und drohen weiter.