Das Amtsgericht Albstadt hat einen Fall von mutmaßlichem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in Meßstetten verhandelt.
Auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Albstadt sieht sich ein Mann einem schweren Vorwurf gegenüber: In seiner Funktion als Hilfskraft im Meßstettener Ankunftszentrum Ukraine soll er ein damals 15 Jahre altes Mädchen angegangen haben. Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen.
Im November 2022 hatten sich beide das erste Mal in der Aufnahmestelle in Meßstetten gesehen, in welcher der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt beschäftigt war. In ihrer Zeugenaussage berichtete sie, wie der erste Blickkontakt aufgenommen wurde. Er sei interessiert gewesen, sie habe ihn interessant gefunden. Immer wieder boten sich Gelegenheiten, Blicke auszutauschen. Es folgten Online-Chats, er machte ihr Komplimente, wie gut sie ihm gefalle und was sie ihm bedeute – und letztlich kam es zur Verabredung in seiner Wohnung.
Da das Mädchen gerade erst aus der Ukraine nach Deutschland gekommen war und zu Anfang in der Aufnahmeeinrichtung in Meßstetten untergebracht war, beschäftigte ihre Beziehung nun das Albstädter Amtsgericht. Sie berichtet Folgendes: Sie sahen einen Film und er habe sich an sie herangemacht. Die beiden hatten an jenem Abend Sex, es war ihr erstes Mal – und es war unter Umständen justiziabel.
Gericht sieht kein Betreuungsverhältnis
Kurz darauf fiel ihr das Ausbleiben ihrer Regel auf. Ein Test, und es war sicher: Sie war schwanger. Als er davon erfuhr, bat er um Geheimhaltung, und er drohte ihr, er könne sie ausweisen lassen. Das gibt das Mädchen in ihrer Zeugenaussage an.
Die Arbeit des Angeklagten bestand – eigenen Angaben zufolge, die sich mit der Aussage des Mädchens deckten – darin, sich um die Wäsche zu kümmern, Kaffeemaschinen zu warten und Betten aufzubauen. Daraus zeigte sich für das Gericht kein Betreuungsverhältnis gegenüber einer minderjährigen Geflüchteten.
Am Ende wird das Verfahren gegen den 36-Jährigen von der vorsitzenden Richterin eingestellt. Zwei weitere Zeugen, die geladen waren, wurden nicht mehr angehört. Zu sehr deckten sich die Aussagen des Mannes und des Mädchens. Man sei vor Gericht gekommen, um festzustellen, was an der Beziehung der beiden potenziell strafbar sei. Zu beurteilen, ob das Verhalten des Angeklagten moralisch verwerflich gewesen war oder nicht, das könne nicht Aufgabe des Gerichts sein.