Am Mittwoch stand nach dem Amoklauf von Winnenden vor vier Jahren ein erster Schadenersatzprozess an. Die Verhandlung wurde nach 35 Minuten beendet, Kläger- und Verteidigeranwälte wollen sich außergerichtlich einigen. Foto: dpa

Am Mittwoch stand nach dem Amoklauf von Winnenden vor vier Jahren ein erster Schadenersatzprozess an. Nach 35 Minuten endete die Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart, Kläger- und Verteidigeranwälte setzten außergerichtliche Gespräche fort.

Stuttgart - Mehr als vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen hat am Mittwoch der erste Zivilprozess um Schadenersatz begonnen. Die Witwe eines der 15 Opfer will vom Vater des Amokläufers Unterhaltszahlungen und Bestattungskosten in Höhe von rund 80.000 Euro erstreiten. Nach 35 Minuten endete die Sitzung vor dem Landgericht Stuttgart, Kläger- und Verteidigeranwälte setzten außergerichtliche Gespräche fort.

Bisher sind vor dem Landgericht Stuttgart sechs Schadenersatzklagen in Gesamthöhe von mehreren hunderttausend Euro anhängig. Die Stadt Winnenden verlangt zudem nach Anwaltsschätzungen rund 9,4 Millionen Euro von den Eltern des Amokläufers, weil der Vater die Tatwaffe unverschlossen im Schrank aufbewahrt hatte. Im Strafprozess war er deswegen wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Nun geht es noch um zivilrechtliche Fragen.

Nach dem Blutbad am 11. März 2009 an seiner früheren Schule in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) war der 17 Jahre alte Amokläufer Tim K. nach Wendlingen (Kreis Esslingen) geflüchtet. Dort erschoss er in einem Autohaus einen 46-jährigen Kunden, einen 36-jährigen Mitarbeiter und auf dem Parkplatz davor sich selbst. Die Klägerin ist die Witwe des Kunden.