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Schon Monate vor dem Blutbad vom 11. März dieses Jahres in Winnenden und Wendlingen hatte der 17-Jährige Amokläufer Mordfantasien. Das geht aus dem psychologischen Gutachten hervor, das die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Auftrag gegeben hatte.

Winnenden - Schon Monate vor dem Blutbad vom 11. März dieses Jahres in Winnenden und Wendlingen hatte der 17-Jährige Amokläufer Mordfantasien. Das geht aus dem psychologischen Gutachten hervor, das die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Auftrag gegeben hatte.

67 Seiten stark ist die Expertise, die Professor Reinhard du Bois, Leiter der Stuttgarter Olgaklinik, erstellt hat - und bei der er sich auf die Ermittlungsakten der Polizei sowie auf anderes schriftliches Material, etwa aus dem Klinikum in Weinsberg stützen musste, denn den Täter hat du Bois natürlich nie selbst getroffen. Das Gutachten skizziert einen jungen Mann, der offenkundig mit der Welt nicht zurechtgekommen ist. Bereits als 16-Jähriger recherchierte der im Leutenbacher Teilort Weiler zum Stein lebende Junge im Internet und kam selbst zu dem Schluss, an einer "bipolaren Störung" zu leiden, also manisch-depressiv zu sein. Im April 2008 hatte er, nachdem ihn seine Mutter dazu ermuntert hatte, in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Weinsberg die ersten Gespräche mit einer Therapeutin. Die Welt sei schlecht, so erklärte er und berichtete von häufigen Stimmungsschwankungen, von seinem Dasein als Außenseiter und vom kaum vorhandenen Freundeskreis, von seinem Hass auf die gesamte Menschheit, von "Gedanken, Menschen umzubringen" oder sie erschießen zu wollen. Über diese Anwandlungen habe er sich selbst das Gehirn zermartert, sie erschreckend gefunden und sich in die Welt der Computerspiele geflüchtet.

 

In späteren Sitzungen schilderte der 16-Jährige keine derartigen Gewaltfantasien mehr. Die Therapeutin kam offenbar zu der Überzeugung, dass keine Gefahr besteht, dass der Junge seine wirren Gedanken in die Tat umsetzen könnte; er sei weder eigen- noch fremdaggressiv. Sie empfahl eine weitere ambulante therapeutische Behandlung. Dazu kam es allerdings nach Erkenntnissen des Gutachters nicht. Davon, dass der Junge zu Hause Waffen hatte, wurde der Therapeutin von den Eltern nichts mitgeteilt.

Wass der junge Mann der Therapeutin ebenso nicht mitteilte, was die Ermittler aber nach Auswertung des Computers herausfanden: Tim K. hatte sadomasochistische Fantasien. Er klickte pornografische Bilder an oder zog sich nächtelang Filme rein. In diesen Werken ließen sich Männer fesseln und von dominanten Frauen schlagen, misshandeln, demütigen. Dies bescherte ihm offenbar besondere Erregung. Von pornografischen Darstellungen in dem Computer des Täters hatte Landes-Innenminister Heribert Rech bereits in einer Pressekonferenz einen Tag nach der Tat berichtet.

Außerdem beschäftigte sich Tim K. im Internet intensiv mit vergangenen Massakern an Schulen. Er informierte sich gezielt über die Amokläufe von Columbine oder Erfurt, aber auch über den Terrorangriff vom 11. September 2001 aufs World Trade Center. Stundenlang ließ er Horrorfilme über den Bildschirm laufen, und bei Computerspielen wie Counterstrike erledigte er reihenweise die Gegner per Kopfschuss .

Seine sexuellen Gewaltfantasien gestand der junge Mann aber weder seinen Eltern noch der Therapeutin, so die Ermittlungen. Womöglich habe er sich selbst für diese Neigungen verachtet. Und womöglich waren diese Unterwerfungsszenarien auch Auslöser für die Idee, aggressiv aus dieser gedemütigten Situation auszubrechen und selbst aktiv zu werden - bis zur wahnsinnigen Konsequenz des Amoklaufs.

Das Schießen mit der Großkaliber-Pistole gelernt hat der junge Mann auf der Anlage des Leutenbacher Schützenvereins. Einmal unter Anleitung seines Vaters. Zeugenaussagen legen aber nach den polizeilichen Ermittlungen nahe, dass es weitere Schießübungen gegeben hat.

Inwieweit die Eltern von den Gewaltfantasien wussten, darüber gehen die Aussagen der Therapeutin und den Eltern auseinander. Diese hätten sich zwar besorgt über die schwierige Situation ihres Sohnes gezeigt. Doch von seinen sexuellen Fantasien, seinem Interesse für frühere Amokläufer wussten sie nichts. Allerdings hätten Vater und Mutter erkennen können, dass ein psychisch labiler junger Mensch gefährlich werden könnte, so das Gutachten. Waffen hätten deshalb unbedingt tabu sein müssen - auf der Schießanlage wie auch im Haus, wo der Vater offenkundig die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrte.

Wie groß die Verantwortung des Vaters ist, darum geht es auch in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Vermutlich bis Anfang Oktober soll entschieden sein, ob es einen Strafbefehl gegen den Vater gibt oder ob Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wird. Zu dem jetzt bekannt gewordenen Gutachten und möglichen Folgerungen daraus will die Ermittlungsbehörde derzeit keine Stellung beziehen.