Zu früh gefreut: In Geislingen und Engstlatt sind weitere Fälle der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut nachgewiesen worden.
Das Horrorszenario für die Imker im Zollernalbkreis nimmt kein Ende. Am 13. Juni hatte das Kreisveterinäramt wegen der ansteckenden Krankheit einen Sperrbezirk verhängt. Ein erster Durchgang mit Proben aus 21 Bienenstöcken in diesem Bereich hatte im Juli keinen weiteren Befall nachgewiesen.
Ende September lagen die Ergebnisse der nach der Bienenseuchenverordnung vorgeschriebenen zweiten „Beprobung“ vor: Der Erreger der Faulbrut wurde bei weiteren Völkern nachgewiesen. Martin Erler von der Dienststelle Veterinärwesen des Zollernalbkreises beantwortet die Fragen unserer Redaktion dazu.
Wie viele Bienenvölker sind betroffen?
In Geislingen wurde bei acht Völkern ein geringer Befall mit Sporen der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen. In Engstlatt handelt es sich nur um ein Bienenvolk, das eine hochgradige Belastung mit dem Erreger der Faulbrut aufweist. Alle neu betroffenen Bienenstände befinden sich innerhalb der Sperrbezirke.
Was bedeutet das für den Sperrbezirk und die dort stehenden Beuten (Bienenstöcke)?
Der Sperrbezirk kann vorläufig nicht aufgehoben werden und bleibt weiter bestehen. Eine Anpassung des Sperrbezirks ist nach derzeitigem Stand nicht erforderlich. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern, sollte es zu weiteren Ausbrüchen kommen.
Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahmen müssen alle Bienenvölker in den beiden Sperrbezirken erneut auf Faulbrut untersucht werden. Die Untersuchung darf nach der Bienenseuchenverordnung frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Sanierung durchgeführt werden. Aufgrund der jahreszeitlichen Entwicklung können die Untersuchungen zur Aufhebung der Faulbrut voraussichtlich erst im zeitigen Frühjahr 2025 starten. Die Imker werden dann durch die Bienenseuchensachverständigen informiert und die erneute Untersuchung der Bienenvölker wird eingeleitet. Sollten alle Völker im Frühjahr 2025 frei von der Amerikanischen Faulbrut sein, können die Sperrbezirke aufgehoben werden.
Was geschieht mit den befallenen Völkern?
Über die erforderlichen Maßnahmen wird nach Ausmaß der Krankheit entschieden. Bei einem geringen Befall ist eine Sanierung durch ein Kunstschwarmverfahren möglich, bei einem Ausbruch der Faulbrut mit klinischen Symptomen und hoher Erregerlast führt ein Kunstschwarmverfahren zu dieser Jahreszeit nicht zum Erfolg. Hier muss das Volk leider abgetötet und unschädlich beseitigt werden.
Welche weiteren Maßnahmen werden 2024/2025 zur Eindämmung der Tierseuche getroffen?
Grundlage für eine effektive Bekämpfung von Tierseuchen ist, dass alle Tierhalter vorschriftsgemäß beim Veterinäramt gemeldet sind. Sollten Bienenhaltungen festgestellt werden, die nicht gemeldet wurden, kann nach dem Tiergesundheitsgesetz eine Geldbuße von bis zu 30 000 Euro drohen. Zusätzlich wird durch die Tierseuchenkasse im Schadensfall keine Entschädigung gewährt.
Wann war der letzte AFB-Ausbruch?
Der letzte Ausbruch der AFB war im Zollernalbkreis im August 2017 in Tailfingen. Damals wurde der Erreger noch bei einem weiteren Ablegervolk in Ebingen nachgewiesen.
Welchen Bereich umfasste der damalige Sperrbezirk?
Der Sperrbezirk umfasste damals ähnliche Dimensionen auf dem Gebiet der Stadt Albstadt. Grundlage dafür ist Pragraf 10 der Bienenseuchenverordnung. Hier ist mindestens ein Gebiet mit einem Kilometer Radius um den Ausbruch vorgesehen. In Albstadt wurde der Sperrbezirk 2018 nach einigen Monaten wieder aufgehoben, nachdem keine weiteren AFB-Fälle nachzuweisen waren.
An dieser Hoffnung kann sich auch der Bezirksimkerverein Balingen-Geislingen-Rosenfeld festhalten. Dessen kommissarischer Vorsitzender Ludwig Englert verweist darauf, dass die vom Sperrbezirk betroffenen Imkerkollegen derzeit keine Notwendigkeit haben, ihre Völker an andere Standorte zu bringen: „Das Bienenjahr ist vorbei, die Bienen sind behandelt und aufgefüttert. Es werden auch keine Ableger mehr erzeugt, die man wegstellen müsste. Es besteht also kein Bewegungsgrund mehr.“