Mit Akten bepackt und in schwarzer Robe: Amal Clooney am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Foto: dpa

Der Völkermord an den Armeniern vor hundert Jahren beschäftigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dass der Medienandrang am Mittwoch so groß war, lag aber aber an einer prominenten Anwältin: Amal Clooney.

Straßburg - Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Anwältin und Ehefrau von Hollywood-Star George Clooney, Amal (36), für das Recht plädiert, die massenhafte Tötung von zehntausenden Armeniern 1915 als Völkermord zu bezeichnen. Es ging am Mittwoch in Straßburg um die Klage des türkischen Politikers Dogu Perincek über Verletzung seiner Meinungsfreiheit. Ein Schweizer Gericht hatte ihn 2007 wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern verurteilt, weil er bei Vorträgen in der Schweiz den Vorwurf des Völkermords eine „internationale Lüge“ genannt hatte.

Clooney sagte, es sei Ziel der Machthaber im Osmanischen Reich ab 1915 gewesen, „die armenische Bevölkerung vollständig auszulöschen“. Der Hauptanwalt der armenischen Regierung, Geoffrey Robertson, nannte Perincek einen „Handlungsreisenden in Sachen Leugnung des Völkermords an den Armeniern“, um sich durch seine Provokationen werbewirksam in Szene zu setzen.

Riesiger Andrang der Fotografen

Das Medieninteresse an Amal Clooneys Auftritt als Beraterin der armenischen Regierung war gewaltig. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten mehrere Hundert Türken für die Meinungsfreiheit von Perincek, der Vorsitzender der nationalen türkischen Arbeiterpartei ist. Eine kleinere Gruppe hielt Plakate für die Menschenrechte der Armenier hoch. Ein starkes Polizeiaufgebot trennte beiden Gruppen voneinander.

Ein endgültiges Urteil der großen Kammer des EGMR mit 17 Richtern wird frühestens in einigen Monaten erwartet. Mehr als 20 Staaten der Welt - von Argentinien bis Zypern - haben die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren klar als Völkermord bezeichnet. Die Türkei selbst bestreitet, dass die Vertreibung mit ihren Folgen als Genozid zu bewerten ist.

In Deutschland ist das Thema in der Diskussion. Der Berliner „Tagesspiegel“ berichtete, dass die Bundesregierung den Begriff „Genozid“ weiterhin nicht verwenden wolle. Eine Bewertung dieser geschichtlichen Ereignisse sollte Wissenschaftlern vorbehalten bleiben, zitierte die Zeitung aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kürzliche parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion.