Im bundesweit Aufsehen erregenden Prozess in Rottweil um einen Impfschaden gibt es Neuigkeiten. Die Entscheidung verzögert sich.
Hängen der massive Verlust der Sehkraft eines 58-Jährigen auf dem rechten Auge sowie weitere gesundheitliche Probleme mit der Corona-Impfung zusammen – ja oder nein? Das ist die zentrale Frage, die es im Prozess zu klären gilt. Der Kläger fordert vom Impfstoffhersteller Biontech 150 000 Euro Schmerzensgeld sowie die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Schadensereignis zu ersetzen sind. Das beklagte Unternehmen bestreitet insbesondere die Kausalität zwischen Impfung und Verschlechterung der Sehkraft.
Bundesweites Interesse
Beim Prozessauftakt am 3. Juli war der große Saal des Rottweiler Landgerichts zum Bersten voll, das Medienaufgebot riesig. Der Fall ist von bundesweiter Bedeutung, da er richtungsweisend für viele weitere Prozesse werden könnte. Mit dementsprechend großer Spannung wird die Entscheidung erwartet, die eigentlich für den 29. September angekündigt war.
Am Mittwoch jedoch verkündet das Landgericht: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist auf den 6. Dezember, 10.30 Uhr, verschoben worden.
Es geht um das negative Nutzen-Risiko-Verhältnis
Hintergrund der Verschiebung ist laut Mitteilung, dass die 2. Zivilkammer am 4. August den Parteien den Hinweis erteilt habe, dass ein ausreichender Vortrag zum sogenannten negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis des verwendeten Impfstoffs (Anspruchsvoraussetzung des § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG, Arzneimittelgesetz), nur dann gehalten sein könnte, „wenn der Vortrag im Einzelnen unter Auseinandersetzung mit der letzten behördlichen Zulassungsentscheidung des Impfstoffs darlegt, warum diese Zulassungsentscheidung fehlerhaft gewesen sein soll.“
Stellungnahmefrist um zwei Monate verlängert
Die Klägervertreter hätten daraufhin beantragt, die Stellungnahmefrist um zwei Monate zu verlängern. Dem sei die 2. Zivilkammer nachgekommen. Die Parteien hätten hierzu erneut dem schriftlichen Verfahren zugestimmt.
An besagtem 6. Dezember, darauf weist das Gericht hin, werde es aber vor Ort unspektakulär zugehen. Es werde „ nur die Entscheidungsformel der zur verkündeten Entscheidung verlesen“ – zum Beispiel ein Urteil, ein Beweisbeschluss oder ein Hinweisbeschluss. Noch am Vormittag des 6. Dezember werde aber zu der Entscheidung eine ausführliche Pressemitteilung herausgehen. Sie wird, das steht fest, bundesweit Beachtung finden.