Exklusive Recherchen zeigen, dass nahezu täglich Asylbewerber illegal mit Linienflügen aus Griechenland über den Stuttgarter Flughafen nach Deutschland einreisen. Die Bundespolizei schweigt dazu.
Über den Flughafen Stuttgart reisen nahezu täglich Asylbewerber nach Deutschland ein, die bereits in Griechenland einen Antrag auf Asyl gestellt haben und zumindest gestellt haben müssten. Das ergaben Recherchen unserer Redaktion. Bundespolizisten und Flughafenbeschäftigte schildern, dass zwischen einem und mehreren Dutzend Migranten mit regulären Linienflügen von den internationalen griechischen Flughäfen nach Stuttgart kommen. Hier stellen sie bei der für den Flughafen zuständigen Bundespolizei erneut einen Asylantrag.
Die EU-Verordnung 604/2013, das sogenannte Dublin II-Abkommen, legt fest, dass in der Regel der EU-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem ein Asylsuchender zuerst EU-Boden betreten hat. Deutschland kann aus humanitären Gründen oder zur Familienzusammenführung solche Asylverfahren an sich ziehen. Wird der Asylsuchende nicht innerhalb von sechs Monaten wieder an den eigentlich zuständigen EU-Staat überstellt, geht die Zuständigkeit für sein Verfahren auf Deutschland über.
Brisant ist die Einreise vor allem deshalb, weil für Flughäfen besonders strenge Sicherheitsvorkehrungen gelten. So sind Flugtickets konkret auf Menschen ausgestellt, die ihre Identität an den Flughafenschaltern und nochmals vor Betreten der Flugzeuge nachweisen müssen. Hier ist also in den vorgelegten Ausweispapieren festzustellen, ob ein Asylbewerber überhaupt innerhalb des Geltungsbereiches des Dublin II-Abkommens in ein anderes EU-Land reisen dürfte.
Nachdem die Bundespolizei am Stuttgarter Flughafen vor allem die aus Syrien, Afghanistan und dem Irak einreisenden Frauen und Männer registriert hat, erhalten diese in den meisten Fällen eine Fahrkarte und werden an die zuständige Erstaufnahmestelle (LEA) beim Regierungspräsidium Karlsruhe verwiesen. Dort werden die Asylbewerber erneut registriert. „Generell werden Asylsuchende von der Bundespolizei an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen“, sagt eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe, in deren Verantwortungsbereich die Einrichtung liegt. „Bei den Direktankünften wird nicht differenziert, ob eine Weiterleitung von der Bundespolizei nach Einreise über den Flughafen Stuttgart erfolgt ist. Daher liegen uns dazu keine Zahlen vor.“
Auch nach 18 Tagen nennt die Bundespolizei keine Zahlen
Die Bundespolizei jedoch hüllt sich in Schweigen. Deren Stuttgarter Direktion sieht sich seit dem 2. September nicht in der Lage, konkrete Zahlen für Einreisen aus Griechenland für die Jahren 2019 bis 2023 sowie bis zum 1. August 2024 zu nennen. Dabei ergibt sich auch für Bundesbehörden aus dem Artikel 5 des Grundgesetzes eine Pflicht, Presseanfragen zu beantworten. Lapidar bitten die Pressesprecher „um Verständnis“, „dass die Bearbeitung der Anfrage“ aufgrund „der sehr hohen Anzahl an Anfragen“ „noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird“. Dafür reichen 18 Tage – davon immerhin 14 Werktage – für die Bundespolizei offenbar nicht aus. Wortgleiche Formulierungen wählen in letzter Zeit immer wieder Sicherheitsbehörden, wenn sie sich mit offensichtlich unliebsamen Fragen von Journalisten konfrontiert sehen.
Insofern ist auch unklar, wie viele der Einreisenden mit gefälschten Ausweispapieren über den Stuttgarter Flughafen nach Deutschland einreisen. Ermittler, die besonders darauf geschult sind, gefälschte Dokumente zu erkennen, haben gerade in Griechenland „exzellente Fälscherwerkstätten ausgemacht, die ihre Kunden mit einer ‚Geld-zurück-Garantie‘ für den Fall locken, dass sie mit den gefälschten Dokumenten auffliegen“. Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) war im Dezember 2015 davon ausgegangen, dass 30 Prozent der Schutzsuchenden mit gefälschten Ausweis- und Identitätsdokumenten nach Deutschland einreisen. Er berief sich dabei auf Daten der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, der Bundespolizeipolizei sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Aktuellere Zahlen liegen seitdem nicht vor.
Künstliche Intelligenz hilft, gefälschte Dokumente zu erkennen
Die Hochschule der Medien in Stuttgart und das Landeskriminalamt füttern aktuell an eine künstliche Intelligenz mit Zehntausenden von Daten. Mit Hilfe der KI sollen Ermittler künftig in der Lage sein, gefälschte Ausweis- und Identitätsdokumente schneller und beweissicher zu identifizieren. Bereits in der Testphase würden so in mehr als 300 Fällen Bezüge zu anderen Ermittlungsverfahren in Deutschland entdeckt, die ansonsten unentdeckt geblieben wären. Das Land Baden-Württemberg allerdings investiert kaum, der Bund gar nicht in das Projekt, das in kurzer Zeit abgeschlossen und für die Polizei eingeführt werden könnte.
CDU und CSU haben für den 26. September einen Antrag in den Bundestag eingebracht, nach dem die Bundespolizei Asylbewerber bei Einreisen aus einem anderen EU-Mitgliedsland zurückweisen soll. SPD und FDP scheinen für eine solche Maßnahme offen zu sein, die Grünen stehen ihr mit Blick auf die europarechtlichen Fragen skeptisch gegenüber. Sie schlagen stattdessen gemeinsame Grenzpatrouillen mit den Nachbarländern vor.
Die EU-Verordnung 604/2013, das sogenannte Dublin II-Abkommen, legt fest, dass in der Regel der EU-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem ein Asylsuchender zuerst EU-Boden betreten hat. Deutschland kann aus humanitären Gründen oder zur Familienzusammenführung solche Asylverfahren an sich ziehen. Wird der Asylsuchende nicht innerhalb von sechs Monaten wieder an den eigentlich zuständigen EU-Staat überstellt, geht die Zuständigkeit für sein Verfahren auf Deutschland über.
Brisant ist die Einreise vor allem deshalb, weil für Flughäfen besonders strenge Sicherheitsvorkehrungen gelten. So sind Flugtickets konkret auf Menschen ausgestellt, die ihre Identität an den Flughafenschaltern und nochmals vor Betreten der Flugzeuge nachweisen müssen. Hier ist also in den vorgelegten Ausweispapieren festzustellen, ob ein Asylbewerber überhaupt innerhalb des Geltungsbereiches des Dublin II-Abkommens in ein anderes EU-Land reisen dürfte.
Nachdem die Bundespolizei am Stuttgarter Flughafen vor allem die aus Syrien, Afghanistan und dem Irak einreisenden Frauen und Männer registriert hat, erhalten diese in den meisten Fällen eine Fahrkarte und werden an die zuständige Erstaufnahmestelle (LEA) beim Regierungspräsidium Karlsruhe verwiesen. Dort werden die Asylbewerber erneut registriert. „Generell werden Asylsuchende von der Bundespolizei an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen“, sagt eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe, in deren Verantwortungsbereich die Einrichtung liegt. „Bei den Direktankünften wird nicht differenziert, ob eine Weiterleitung von der Bundespolizei nach Einreise über den Flughafen Stuttgart erfolgt ist. Daher liegen uns dazu keine Zahlen vor.“
Auch nach 18 Tagen nennt die Bundespolizei keine Zahlen
Die Bundespolizei jedoch hüllt sich in Schweigen. Deren Stuttgarter Direktion sieht sich seit dem 2. September nicht in der Lage, konkrete Zahlen für Einreisen aus Griechenland für die Jahren 2019 bis 2023 sowie bis zum 1. August 2024 zu nennen. Dabei ergibt sich auch für Bundesbehörden aus dem Artikel 5 des Grundgesetzes eine Pflicht, Presseanfragen zu beantworten. Lapidar bitten die Pressesprecher „um Verständnis“, „dass die Bearbeitung der Anfrage“ aufgrund „der sehr hohen Anzahl an Anfragen“ „noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird“. Dafür reichen 18 Tage – davon immerhin 14 Werktage – für die Bundespolizei offenbar nicht aus. Wortgleiche Formulierungen wählen in letzter Zeit immer wieder Sicherheitsbehörden, wenn sie sich mit offensichtlich unliebsamen Fragen von Journalisten konfrontiert sehen.
Insofern ist auch unklar, wie viele der Einreisenden mit gefälschten Ausweispapieren über den Stuttgarter Flughafen nach Deutschland einreisen. Ermittler, die besonders darauf geschult sind, gefälschte Dokumente zu erkennen, haben gerade in Griechenland „exzellente Fälscherwerkstätten ausgemacht, die ihre Kunden mit einer ‚Geld-zurück-Garantie‘ für den Fall locken, dass sie mit den gefälschten Dokumenten auffliegen“. Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) war im Dezember 2015 davon ausgegangen, dass 30 Prozent der Schutzsuchenden mit gefälschten Ausweis- und Identitätsdokumenten nach Deutschland einreisen. Er berief sich dabei auf Daten der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, der Bundespolizeipolizei sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Aktuellere Zahlen liegen seitdem nicht vor.
Künstliche Intelligenz hilft, gefälschte Dokumente zu erkennen
Die Hochschule der Medien in Stuttgart und das Landeskriminalamt füttern aktuell an eine künstliche Intelligenz mit Zehntausenden von Daten. Mit Hilfe der KI sollen Ermittler künftig in der Lage sein, gefälschte Ausweis- und Identitätsdokumente schneller und beweissicher zu identifizieren. Bereits in der Testphase würden so in mehr als 300 Fällen Bezüge zu anderen Ermittlungsverfahren in Deutschland entdeckt, die ansonsten unentdeckt geblieben wären. Das Land Baden-Württemberg allerdings investiert kaum, der Bund gar nicht in das Projekt, das in kurzer Zeit abgeschlossen und für die Polizei eingeführt werden könnte.
CDU und CSU haben für den 26. September einen Antrag in den Bundestag eingebracht, nach dem die Bundespolizei Asylbewerber bei Einreisen aus einem anderen EU-Mitgliedsland zurückweisen soll. SPD und FDP scheinen für eine solche Maßnahme offen zu sein, die Grünen stehen ihr mit Blick auf die europarechtlichen Fragen skeptisch gegenüber. Sie schlagen stattdessen gemeinsame Grenzpatrouillen mit den Nachbarländern vor.