Zum Schutz der historischen Fachwerkhäuser im Stadtkern hat die Stadt Dornstetten eine Feuerwerksverbotszone eingerichtet. Wo Böllern an Silvester verboten ist.
Die Stadt Dornstetten ist für ihre malerischen Fachwerkhäuser am historischen Marktplatz im Stadtkern bekannt. Um diese wertvollen Gebäude an Silvester zu schützen, gelten klare Regeln.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (für den privaten Gebrauch) ist ohnehin nur vom 31. Dezember, ab 18 Uhr bis zum 1. Januar, um 1 Uhr erlaubt. Doch auch in dieser Zeit gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Das Sprengstoffgesetz verbietet das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden – etwa Fachwerkhäusern.
Feuerwerksverbotszone in Dornstetten
Um diese besonders brandempfindlichen Gebäude zu schützen, gilt in der historischen Altstadt Dornstettens eine Feuerwerksverbotszone: Diese gilt in der Hauptstraße, ab dem Platz der Partnerschaft, in der unteren Hauptstraße, der Silbergasse, der Zehntgasse und der Badgasse, erklärt die Leiterin des Ordnungsamts, Hannah Swierczinski auf Anfrage unserer Redaktion.
Bei Missachtung der Gesetze und Verordnungen gelten die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten und werden entsprechend geahndet. „Der Polizeivollzugsdienst wird in diesen Fällen zuständig sein und entsprechende Kontrollen durchführen“, so Swierczinski.