Der DRK-Kreisverband und der Abfallwirtschaftsbetrieb im Landkreis Freudenstadt rufen zur richtigen Nutzung der Altkleidercontainer auf.
Altkleider sind mehr als alte Textilien – sie helfen Menschen in Not, schonen Ressourcen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, stellen der Freudenstädter Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und das Landratsamt in einer gemeinsamen Pressemitteilung fest. Und bemängeln, dass zunehmend Dinge in den Containern landen, die nicht hineingehören. Hausmüll etwa, volle Windelsäcke, kaputte Kindersitze oder gar Elektroschrott.
Das hat Folgen – vor allem für gemeinnützige Träger wie das DRK, die dadurch steigende Entsorgungskosten stemmen müssen. „Unsere Altkleidercontainer sind keine Entsorgungsstationen für Restabfall“, wird Dieter Dettinger, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbands Freudenstadt, zitiert. „Wenn sie als Müllabladeplatz missbraucht werden, geht das zulasten unserer sozialen Arbeit – etwa in der Seniorenbetreuung, Jugendarbeit oder im Katastrophenschutz.“
Was in den Container gehört
Was gehört in den Altkleidercontainer – und was nicht? Erlaubt sind: tragfähige, saubere Kleidung, Schuhe ( paarweise gebündelt, Haushaltswäsche wie Handtücher oder Gardinen, Accessoires wie Schals, Mützen, und Gürtel. Wichtig: Alles muss sauber, trocken und in reißfesten Tüten verpackt sein. Gelben Säcke sollten keinesfalls verwendet werden. Sie reißen zu schnell ein.
Was im Container nichts verloren hat
Nicht erlaubt sind: nasse, verschmutzte oder stark beschädigte Kleidung, Haus- oder Biomüll, Windelsäcke, Sperrmüll, Elektrogeräte, Autositze, Textilien mit Schadstoffen oder Ölresten. Fremdstoffe wie diese machen im schlimmsten Fall den gesamten Containerinhalt unbrauchbar.
„Eine sorgfältige Sortierung ist der Schlüssel“, wird Ulrich Hanfstein, Geschäftsführer des Abfallwirtschaftsbetriebs im Kreis, zitiert. „Nur saubere und brauchbare Kleidung kann von einer anderen Person erneut getragen werden – sei es als Secondhand-Mode, Spende oder Hilfslieferung. Alles andere gehört in den Restmüll – zumindest solange, bis geeignete Recyclingverfahren zur Verfügung stehen.“