Der Althengstetter Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung in Rekordzeit zahlreiche Beschlüsse gefällt. Eine Formalie hatte die Entscheidungen zuvor verhindert.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat eine Reihe von Beschlüssen nachgeholt, die in der vorhergehenden Sitzung im Oktober wegen eines Formfehlers bei der Einladung nicht gefasst werden konnten.
Die Beschlüsse zu den nachfolgend aufgeführten Themen wurden daher ohne weiteren Sachvortrag und ohne Aussprache gefasst.
Edeka-Getränkemarkt
Der Edeka-Markt Mägerle will die bisher in den Markt integrierte Getränkeabteilung in einen separaten Gebäudeteil auf eine Fläche südwestlich des heutigen Markts auslagern.
Die Gesamtfläche des geplanten Neubaus beläuft sich auf circa 1115 Quadratmeter, dazu kommt ein Außenlager von etwa 300 Quadratmetern. Für das Vorhaben muss der Bebauungsplan geändert werden, in dem das Grundstück liegt.
Außerdem sind weitere sieben Bebauungspläne zu ändern, weil in diesen Gebieten ein weiterer Lebensmitteleinzelhandel ausgeschlossen sein soll. Dies ist eine Vorgabe von Landratsamt und Regierungspräsidium, denn mit dem Penny- und dem Edeka-Markt hat Althengstett ein seiner Größe angemessenes Nahversorgungsangebot.
Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Anpassung der Bestandsbebauungspläne beschlossen.
Sanierung Wasserleitungen
Für die Sanierung von Teilen des Wassernetzes wurden die Arbeiten vergeben. Die Tiefbau- und Erdarbeiten übernimmt die Firma Hermann Schwarz GmbH Bauunternehmeng für netto 117 690 Euro. Die Wasserleitungsarbeiten wird die Firma Christian Metzger Tiefrohrleitungsbau für netto 117 242 Euro ausführen. Den Zuschlag für die Inlinerarbeiten erhielt die Firma PRS Rohrsanierung GmbH für netto 104 930 Euro.
Kläranlage
Für die Reinigungsprozesse in der Kläranlage wird bisher Trinkwasser verwendet. Das soll durch die Erneuerung und Erweiterung der Brauchwasseranlage deutlich reduziert werden. Die Arbeiten wurden vergeben an die Firma Stetter GmbH aus Nagold für 156 997 Euro.
Hesse-Bahn
Die Errichtung und der Betrieb von „Bike and Ride“-Abstellanlagen wurde für die Hesse-Bahn-Haltepunkte Althengstett, Ostelsheim, Calw ZOB und Calw-Heumaden zusammen ausgeschrieben, damit an allen Haltepunkten die gleichen elektronischen Zugangssysteme installiert werden. Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, die Vergabe für Althengstett durchzuführen.
Stromkonzessionsvertrag
Mit einem Konzessionsvertrag räumt die Gemeinde einem Energieversorger das Recht ein, ihre Straßen und Plätze für Gas- und Stromleitungen zu nutzen und damit.
Damit wird nur geregelt, wer die Netze betriebt. Es wird nicht festgelegt, bei wem der Kunde Energie kauft. Der laufende Konzessionsvertrag mit der Netze BW hat eine Laufzeit von 20 Jahren und läuft am 30. April 2026 aus.
Nach der Veröffentlichung des Vertragsablaufs im Bundesanzeiger hat Netze BW das einzige Angebot für einen Anschlussvertrag abgegeben und einen Vertragsentwurf vorgelegt. Diesem hat der Gemeinderat zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, nach Zustimmung der Rechtsaufsicht den Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem 1. Mai 2026 abzuschließen.
Die Gemeinde erhält vom Netzbetreiber eine Konzessionsabgabe, in den vergangenen Jahren belief sich diese auf jährlich zwischen 170 000 und 176 000 Euro.
Außerdem wird ihr von Netze BW auf den Bezug von Strom für den gemeindlichen Eigenbedarf zehn Prozent Kommunalrabatt eingeräumt.
Beschaffung Gerätewagen
Die Beschaffung eines Gerätewagens Transport GW-T für die Feuerwehr Althengstett wurde mit dem Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2028 beschlossen.
Grund dafür sind wachsende Logistikanforderungen. Insbesondere für den Einsatz bei der Tunnelrettung der Hermann-Hesse-Bahn wird zusätzliches Rettungsgerät zum Einsatz kommen.
Es wurden sieben Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, ein Angebot ist eingegangen. Der Fahrzeugausschuss der FFW hat dieses geprüft und drei Positionen gestrichen, der Endpreis wurde um gut 10 000 Euro reduziert auf 192 986 Euro brutto. Der Beschluss zur Vergabe des Auftrags an die Firma Schmitz aus Farnstädt wurde bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung gefasst.
Katzenschutzverordnung
Bei drei Gegenstimmen wurde die Katzenschutzverordnung beschlossen. Die Kernpunkte der Verordnung, die für alle Katzen mit Freigang gilt, sind die Kennzeichnungspflicht durch den Halter mittels Tätowierung oder Mikrochip, die Registrierung der Katze zum Beispiel auf kostenfreien Portalen wie Findefix oder Tasso e.V. sowie die Kastration.
Die Katzenschutzverordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.