Im September 2023 verursacht ein betrunkener Autofahrer einen Unfall. Er ist viel zu schnell unterwegs und gerät in den Gegenverkehr. Ein Ehepaar aus Althengstett kommt ums Leben.
Vor dem Landgericht Zweibrücken wird ein Fall verhandelt, in dem das Urteil bereits gefallen ist: Am 20. Dezember 2024 hatte das Gericht einen jungen Mann wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Körperverletzung zu einer Strafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Raserei des damals betrunkenen 27-Jährigen kostete ein Ehepaar aus Althengstett das Leben.
Doch der Verurteilte hatte Revision beantragt, der Bundesgerichtshof im Juli 2025 das Urteil aufgehoben. Nun wird im Landgericht Zweibrücken neu verhandelt.
Für die weiteren Opfer des Verkehrsunfalls, den der junge Mann verursacht hatte, und Angehörigen bedeutet das, dass sie noch einmal durchleben müssen, was ihnen im Spätsommer 2023 widerfahren ist.
Audi kollidiert mit drei entgegenkommenden Autos
Unfall Der Angeklagte war am 10. September 2023 mit seinem Auto zwischen Salzwoog und Ludwigswinkel in der Südwestpfalz unterwegs. Auf der kurvenreichen L 483 geriet er gegen 17.30 Uhr, alkoholisiert und viel zu schnell unterwegs, mit seinem Sportwagen in den Gegenverkehr.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit seinem Audi RS5 „zeitweise außerorts über 200 Stundenkilometer und zeitweise innerorts über 100 Stundenkilometer“ schnell „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ teilweise auf der Gegenfahrbahn gerast zu sein. „In einer langgezogenen Linkskurve sollen ihm drei, jeweils mit zwei Personen besetzte Fahrzeuge entgegengekommen sein“, heißt es in der Anklage weiter.
Der Audi kollidierte mit allen dreien. Die beiden Insassen der ersten zwei Autos wurden erheblich verletzt. Im dritten Fahrzeug saß das Ehepaar aus Althengstett. Die beiden, er 68 Jahre alt, seine Frau zehn Jahre jünger, starben nach dem Frontalzusammenstoß noch am Unfallort an ihren Verletzungen.
Urteil „Das Landgericht Zweibrücken hatte den Angeklagten durch Urteil vom 20.12.2024 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit zweifacher Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und mit Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt“, heißt es auf der Internetseite des Gerichts. Darüber hinaus entzog ihm das Gericht die Fahrerlaubnis und verhängte eine dreijährige Sperre.
Für die Angehörigen des Althengstetter Paars war bereits dieses erste Urteil ein Schlag. Sie hätten sich sich eine höhere Strafe gewünscht. Rechtsgültig wurde es indes nicht: Weil die Verteidigung Revision einlegte. Dass dies die Staatsanwaltschaft nicht ebenfalls tat, war eine weitere Enttäuschung für die Opferfamilie. Schließlich hatte die Anklagebehörde eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert.
Auch dieses Mal ist eine Revision möglich
Prozess Seit dem 22. April wird der Fall, dieses Mal vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts, neu verhandelt. „Es findet eine neue, vollständige Beweisaufnahme statt“, erklärt Corinna Zellmann, Richterin und zugleich Pressesprecherin am Landgericht Zweibrücken. Der letzte von acht Terminen ist für den 21. Mai angesetzt.
Eines steht schon jetzt fest. Höher als in erster Instanz wird das Urteil nicht ausfallen. „Da vorliegend nur der Beklagte Revision eingelegt hatte, gilt das Verschlechterungsverbot. Die Strafe darf also nicht ,höher ausfallen als im ersten Verfahren“, erläutert Zellmann.
Und weil es sich beim aktuellen Verfahren um ein neues, eigenständiges handelt, gilt dies auch für das Urteil. Das bedeutet laut der Richterin, dass dem Angeklagten, sollte er mit dem Urteil wieder nicht einverstanden sein, erneut der Weg der Revision offensteht.
Verbot Da ist es den Angehörigen und den anderen Opfern des Unfalls, die seinerzeit schwer verletzt wurden, vielleicht ein Trost, dass der Mann noch immer nicht zurück ans Steuer darf. „Dem Angeklagten wurde durch Beschluss – neben dem Urteil – die Fahrerlaubnis entzogen. Dieser Beschluss gilt bis heute, so dass der Angeklagte nicht Auto fahren darf“, teilt die Juristin mit.