Im Althengstetter Rathaus beschloss der Gemeinderat die Abschaffung der Unechten Teilortswahl bei den künftigen Kommunalwahlen. Foto: Bausch

Langer Weg bis zur Entscheidung. Hauptsatzung der Gäugemeinde muss geändert werden.

Althengstett - Der Althengstetter Gemeinderat beschloss in der letzten Sitzung des Jahres die Abschaffung der Unechten Teilortswahl.

Sie hatte seit 1974, dem Jahr der Eingliederung der bis dahin selbstständigen Gemeinden Neuhengstett und Ottenbronn in der Gemeinde Althengstett, bestanden. "Der 43 Jahre alte Zopf, der vieles kompliziert gemacht hat, ist jetzt weg, und ich denke, dass dies ein historischer Tag für Althengstett ist", freute sich Gemeinderat Lothar Kante. Seinerzeit seien die Teilorte zur Eingemeindung gezwungen worden. Jetzt hätten sich alle Ortsteile freiwillig zu einer Änderung des Wahlrechts entschlossen.

Bürgermeister Clemens Götz stellte noch einmal den langen Weg zu dieser Entscheidung dar. "Als Ergebnis von Info-Veranstaltungen und ausgiebigen Beratungen ist festzuhalten, dass die Ortschaftsräte Neuhengstett und Ottenbronn die Abschaffung der Unechten Teilortswahl empfohlen haben", unterstrich der Rathauschef. Die Abstimmungen in den Teilorten wurden mit jeweils einer Gegenstimme, also mit großer Mehrheit getroffen (wir berichteten).

Da die Bestimmungen über die Unechte Teilortswahl in der Hauptsatzung der Gäukommune festgeschrieben sind, musste diese geändert werden. Das bedeutet, dass jetzt die drei Althengstetter Ortsteile nicht mehr automatisch ihre bisher garantierte Zahl von Gemeinderäten haben werden. Diese betrugen für Althengstett immer neun, für Neuhengstett stets vier und für Ottenbronn immer drei sichere Sitze.

Gemeinderat Thomas Schmidt zeigte sich äußerst zufrieden darüber, dass das Ratsgremium vor der endgültigen Entscheidung die zustimmende Meinung der Ortschaftsräte von Neuhengstett und Ottenbronn eingeholt hat.

Neue Kompetenzen

Im Zuge dieser Wahlrechtsänderung wurden jetzt auch neue Kompetenzen für die Ortschaftsräte fest geschrieben. "Die bisherigen Diskussionen im Rahmen der Überlegungen zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl erfolgten immer im Hinblick auf die Stärkung der Ortschaften Neuhengstett und Ottenbronn", unterstrich der Rathauschef. Am deutlichsten komme dies bei der Änderung des Budgetrechts zum Ausdruck. "Dieses ermöglicht den beiden Ortschaften künftig durch Mehrheitsbeschluss im jeweiligen Ortschaftsrat kleinere, ortsbezogene Projekte durchzusetzen, ohne zuvor einen Beschluss des Gemeinderats herbeiführen zu müssen", erklärte der Schultes.

Gemeinderat Martin Jourdan aus Neuhengstett begründete, warum er gegen die Abschaffung gestimmt hatte: "Warum soll etwas abgeschafft werden, das sich 43 Jahre lang bewährt hat?". Außerdem fühle er sich seinen Wählern verpflichtet.