Die Infrastruktur in Althengstett ­ist in den vergangenen Jahren Zug um Zug verbessert worden. In Zukunft sind weitere Investitionen geplant, die solide finanziert werden müssen. Foto: Fritsch

Kommunales: An Gewerbesteuer und Kitagebühren ändert sich vorläufig nichts / Grundsteuer und Hundesteuer erhöht

Gewerbesteuer und Kitagebühren konstant, Hunde- sowie Grundsteuer A und B rauf – das beschloss der Althengstetter Gemeinderat am Mittwochabend.

Althengstett. Die im Frühjahr einberufene Haushaltskonsolidierungskommission zerbricht sich seit Wochen den Kopf, in welchen Bereichen sinnvoll gespart werden kann. Wie berichtet, ist die Finanzlage der Gemeinde Althengstett dieses Jahr angespannt. Auch im zweiten doppischen Haushalt schafft die Kommune den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich und somit die Erwirtschaftung der Abschreibungen nicht.

Nicht ausgeglichen

Die ordentlichen Erträge (Ressourcenzuwachs) betragen im Haushaltsjahr 2021 rund 16,8 Millionen Euro, die ordentlichen Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) circa 19,1 Millionen Euro, wodurch ein Fehlbetrag von etwa 2,3 Millionen Euro entsteht und der Etat nicht ausgeglichen werden kann, hatte Kämmerin Ingrid Schmidt im April erläutert – und die Räte ernsthaft dazu ermahnt, über Steuererhöhungen nachzudenken. Den Rotstift hat seither eine Haushaltskonsolidierungskommission in der Hand. Aus dieser könnte gar ein Finanz- und Verwaltungsausschuss werden, der in Zukunft den Etat und Personelles vorberät.

Zögerliche Investitionen

Wegen der anhaltenden Pandemielage ist das Gewerbesteueraufkommen in Althengstett von 5,5 Millionen Euro im Jahr 2019 auf nun voraussichtlich 3,8 Millionen Euro zurückgegangen. Viele Betriebe seien von Kurzarbeit betroffen, und die Diskussionen über die E-Mobilität und die damit verbundenen Auswirkungen auf Arbeitsplätze würden ein Übriges zu zögerlichen Investitionen der Unternehmen beitragen, so die Verwaltung in der Beratungsvorlage. Weshalb sie in der momentanen gesamtwirtschaftlichen Situation dem Gemeinderat empfohlen hatte, von einer Gewerbesteuererhöhung abzusehen. Dem folgte das Ratsgremium am Mittwochabend einstimmig. Das heißt: Auch 2022 beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 345 Prozentpunkte.

Der Durchschnitt der Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Calw beträgt 349 Prozent. Die Infrastruktur von Althengstett rechtfertige einen Unterschied im Hebesatz zu den umliegenden kleineren Gemeinden, so die Verwaltung. Zum Vergleich: In Gechingen liegt der Hebesatz seit 1993 bei 340 Prozent, in Ostelsheim seit 1986 bei 330 und in Simmozheim ebenfalls bei 330 Punkten, und das seit 1978. In Althengstett wurde die Gewerbesteuer letztmals zum 1. Januar 2018 von 330 auf 345 Prozentpunkte erhöht.

Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Höfen und Schömberg haben derzeit einen Hebesatz von 340 Prozentpunkten, Neubulach, Altensteig, Wildberg und Unterreichenbach von 350.

Die Elternbeiträge für Kleinkindbetreuung, Kindergarten und Ganztagesbetreuung bleiben ebenfalls unverändert. Auch diese Gemeinderatsentscheidung fiel einstimmig. Ob die Eltern künftig doch tiefer für die Betreuung ihrer Sprösslinge in die Tasche greifen müssen, wird laut Beschluss zum Kindergartenjahr 2022/23 überprüft.

Hundehalter aus Althengstett müssen ab kommendem Jahr monatlich zwei Euro mehr für ihren Vierbeiner bezahlen. Statt momentan 96 Euro werden die Tierbesitzer ab 1. Januar 120 Euro berappen müssen. Die Hundesteuer war 2012 zum letzten Mal von 84 auf 96 Euro angehoben worden. Verschmutzungen durch Hunde und die Bereitstellung von Hundetoiletten, also von Beutelspendern für die Hinterlassenschaften der Tiere, bedeuten für die Gemeinde einen erheblichen Mehraufwand.

Allein die Leerung der Toiletten und das Nachfüllen der Beutelspender sowie der Kauf der Plastiksäckchen kostet die Kommune jährlich 20 000 Euro, ist in der Beratungsvorlage zu lesen. Die beschlossene Erhöhung bringen der Gemeinde pro Jahr rund 9000 Euro mehr als bisher ein (2020: 35 428 Euro, Soll 2021: 36 552 Euro, Soll 2022: 45 6000 Euro).

Steigerung von 21 Prozent

Diskussionsbedarf gab es bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundsteuererhöhung von derzeit 345 Prozentpunkten auf jeweils 400 Punkte für die Grundsteuer A (landwirtschaftliches Grundstück) und B (Wohngrundstück mit Gebäude) zum 1. Januar – eine Steigerung von 21 Prozent. Rüdiger Klahm (CDU) bezeichnete die geplante Anhebung von 345 auf 400 Punkte als "falsches, psychologisch ungutes Signal" an die Bevölkerung. Vielmehr sei die Gemeinde verpflichtet, die eigenen Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Klahm hielt eine Erhöhung um 30 Prozentpunkte statt der vorgeschlagenen 55 Punkte für völlig ausreichend und stellte einen entsprechenden Abstimmungsantrag. "Der Sprung auf 400 Prozentpunkte ist ganz schön mächtig", sagte Ratskollege Jörg Nonnenmann (Freie Wähler), der sich ebenfalls für eine Erhöhung auf 375 Prozentpunkte aussprach.

Zum Vergleich: Die Nachbargemeinde Gechingen hat einen Hebesatz von 300 bei der Grundsteuer A (seit 2004) und 320 (Grundsteuer B, seit 2017), Ostelsheim 330 (A, seit 1986) und 280 (B, seit 1995) sowie Simmozheim 350 (A, ab 2022) und 320 (B, ab 2022).

Lothar Kante (SPD) und Thomas Schmidt (Freie Wähler) waren für die Anhebung auf 400 Punkte. "Unsere Infrastruktur hat ein gutes Niveau, das ist kein ›Nice-to-have‹ (schön zu haben)", sagte Kante. Bei einer Erhöhung der Grundsteuer sei die Last gleichmäßiger auf alle verteilt als bei anderen Steueranhebungen: "Das macht im Jahr für jeden Betroffenen eine halbe Tankfüllung aus". Dem schloss sich Schmidt an: "In diesem Punkt haben wir uns bislang eher unter Wert verkauft".

"Die Gemeinde Althengstett bietet vieles und künftig noch mehr," argumentierte Bürgermeister Clemens Götz für die Erhöhung. Das alles müsse finanziert werden, und die Grundsteuer sei eine der gerechtesten, weil durch selbige alle Bürger der Gemeinde dazu beitragen, die gemeinsamen Aufgaben zu finanzieren.

Wer mehr und teurere Wohn- und Grundstücksfläche bewohne, bezahle mehr Grundsteuer als der, der weniger und günstigere Flächen bewohnt, führte die Verwaltung in der Sitzungsvorlage aus. In den vergangenen Jahren sei die Infrastruktur in Althengstett Zug um Zug verbessert worden. Dazu gehörten Kleinkind- und Ganztagesbetreuung in der Schule, das Familienzentrum, Hallenbad, Sporthalle, Mehrzweckhalle Neuhengstett oder die neue Ortsmitte Ottenbronn.

Letztlich stimmten zehn Räte für die Erhöhung der Grundsteuer A und B auf 400 Prozentpunkte und sechs votierten mit Nein. Die Gäugemeinde kann durch den Beschluss vom Mittwoch voraussichtlich ein Plus von 160 000 Euro pro Jahr bei der Grundsteuer verbuchen.