Fahnder des Landeskriminalamts durchforsten das Internet regelmäßig nach einschlägigen Dateien. Die IP-Adresse des 56-Jährigen Angeklagten brachte sie letztlich auf die richtige Spur. Foto: Archiv

56-Jähriger hat zigtausende Filme auf Rechner. Fahnder kommen Althengstetter über IP-Adresse auf die Spur.

Calw/Althengstett - Durch eine Tauschbörse im Internet hatte der heute 56-jährige Angeklagte nicht nur Dateien mit strafbarem Inhalt besessen, sondern auch für deren Verbreitung gesorgt. Am Donnerstag wurde er dafür vom Schöffengericht in Calw zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Insgesamt 20.921 Bilder und Filme mit kinder-, jugend- sowie tierpornografischen Inhalten führte Staatsanwältin Tatjana Grgic in der Anklageschruft auf. "Die Bilder zeigen extreme Darstellungen und sind von grob aufdringlichen sexuellen Vorgängen geprägt", stellte sie fest. Der Angeklagte habe die Bilder nicht nur in seinen Besitz gebracht, sondern durch die Nutzung einer Tauschbörse auch für deren Verbreitung gesorgt.

IP-Adresse führt LKA auf richtige Spur

Das Landeskriminalamt war dem Werkzeugmacher aus Althengstett auf die Schliche gekommen. "Es fahndet in den Portalen immer wieder nach einschlägigen Dateien", erläuterte der ermittelnde Beamte der Kriminalpolizei. Über die IP-Adresse, die im Juli 2011 ganztägig aktiviert war, kamen die Fahnder dem Althengstetter auf die Spur. Das brachte den Ball ins Rollen. Die Staatsanwaltschaft Tübingen veranlasste eine Durchsuchung bei dem Beschuldigten im Dezember des gleichen Jahres.

Der Werkzeugmacher räumte zwar den Besitz der Dateien ein, versuchte aber, deren Anzahl und Inhalt herunterzuspielen, wie Grgic sagte. Schließlich sei nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen, was sich hinter den Dateien verberge. "Die wenigsten habe ich fertig angeschaut", sagte der 56-Jährige. Außerdem begründete er sein Handeln mit einer schweren Phase in seinem Leben: Er sei arbeitslos gewesen, seine Beziehung sei in die Brüche gegangen, und zudem habe sein Vater im Sterben gelegen.

Drei Jahre lang Material gesammelt

"Über den Dateinamen entscheidet man sich, wenn auch ohne Bildervorschau, was man aus dem Internet herunterlädt", berichtete der Kriminalbeamte. Darüber hinaus sei das Programm der Tauschbörse so angelegt, dass es automatisch wieder auf heruntergeladene Dateien zugreifen könne, sobald der betreffende Computer online sei. "Das Programm sucht sich die Anforderungen gewünschter Dateien in Abfragen von unterschiedlichen Nutzern zusammen", so der Polizist.

Die Vorsitzende Richterin Brigitte Lutz hielt dem Angeklagten entgegen, dass die Namen der von ihm ausgewählten Dateien eindeutig seien. Rund drei Jahre sei er im Netz auf der Suche nach einschlägigem Material gewesen.

Verteidiger Siegfried Böttinger schloss sich den Ausführungen der Staatsanwältin an, dass das Wissen um die Handhabung der Tauschbörse nicht relevant sei. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. "Es ist unbedingt erforderlich, dass sie noch einige Zeit spüren, welches Vergehen sie begangen haben. Durch ihr Verhalten werden tagtäglich Kinder und Jugendliche missbraucht", untermauerte die Vorsitzende Richterin zudem eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro zugunsten des Kinderschutzbundes Calw.