Das geht vorerst nicht mehr: Wegen der Vogelgrippe besteht noch bis Ende dieses Monats für Haus- und Nutzgeflügel eine Stallpflicht. Foto: Dedert Foto: Schwarzwälder-Bote

Um die Vogelgrippe in Baden-Württemberg zu stoppen, hatte Landwirtschaftsminister Peter Hauk

Um die Vogelgrippe in Baden-Württemberg zu stoppen, hatte Landwirtschaftsminister Peter Hauk im November eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Geflügelschauen waren bis auf Weiteres verboten worden. Zoos, Wildtier- und Vogelparks, die nicht alle Vögel in Ställen halten können, werden von den Veterinärämtern gezielt überwacht. Am Bodensee waren tote Vögel entdeckt und der Großteil davon positiv auf das aggressive Vogelgrippe-Virus H5N8 getestet worden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr sprechen Experten auch von Geflügelpest. Noch hat diese im Südwesten aber nicht auf Haus- und Nutzgeflügel übergegriffen. Die Stallpflicht gilt nach Angaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zunächst bis Ende Januar. Dann werde die Lage vor der für März erwarteten Rückkehr vieler Wildvögel aus ihren Winterquartieren womöglich neu bewertet.

Althengstett. Keinen Grund zur Panik, aber zu erhöhter Vorsicht gibt es nach wie vor im Kreis Calw wegen der Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel (siehe "Info"). Das betrifft nicht nur Nutztierhalter, sondern auch Kleintierzuchtvereine. "Wir sind froh, dass wir am Wochenende unsere Kleintierschau veranstalten dürfen", sagte der Vorsitzende der Kleintierzüchter und Vogelfreunde Althengstett, Wolfgang Noller, im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Auch wenn es weitaus weniger Tiere als üblich seien, fänden die Besucher eine "halbwegs akzeptable Ausstellung" vor. Zuerst hatte es in enger Absprache mit der Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst im Calwer Landratsamt danach ausgesehen, dass nur die Vereinsmitglieder aus Althengstett und den Ortsteilen ihre Zuchterfolge präsentieren dürfen, um eine eventuelle Ausbreitung der Vogelgrippe so gering wie möglich zu halten.

Erneute Prüfung bringt Kehrtwende

"Die Erweiterung des Kreises der Ausstellungsbeschicker über die Gemeinde Althengstett hinaus auf Bestände aus Möttlingen, Simmozheim, Wimberg, Hirsau und Schwarzenberg ist nicht möglich", hatte die Behörde Noller noch im Dezember auf Anfrage mitgeteilt. Das Ausstellungsverbot beziehe sich auf "Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel", also auch auf Tauben. Deshalb sei die Beschickung mit Tauben bei einer Lokalschau auf die Gemeinde Althengstett beschränkt.

Nach erneuter Prüfung und Rücksprache des Calwer Veterinäramts mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg kam dann die Kehrtwende zur Freude der Althengstetter Züchter: "Soweit Sie die Bestimmung der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der derzeit gültigen Fassung vom Juni 2016 einhalten, bestehen keine Einwände gegen die Ausstellung von Geflügel, Tauben und Kaninchen, die von Vereinsmitgliedern aus Althengstett mit Ortsteilen, Simmozheim und Möttlingen beschickt wird", teilte die Kreisbehörde Noller mit.

Die Schau im Vereinsheim Im Eulert ist am Samstag, 7. Januar, ab 14 Uhr und am Sonntag, 8. Januar, von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Die Aussteller präsentieren Kaninchen in verschiedenen Rassen, Größen und Farbschlägen sowie Tauben, Hühner und Enten. Damit wollen die Züchter die Bandbreite ihrer Arbeit zeigen. Für die jungen Gäste wird ein Streichelzoo aufgebaut. Der Verein sorgt außerdem für Speisen und Getränke. An beiden Tagen gibt es Kaffee und Kuchen. Wer sein Glück versuchen will, kann dies bei einer Tombola tun.

In Zusammenarbeit mit dem Althengstetter Familienzentrum werden am Samstagvormittag Kinder aus der Gemeinde an den Umgang mit Kleintieren herangeführt. Die Jungen und Mädchen erfahren, wie sich das Fell eines Kaninchens anfühlt, wie man es füttert und pflegt. "Es ist uns wichtig, bei den Kindern die Freude am Umgang mit Tieren zu wecken", teilt der Verein mit.